Gehört KFA-Verfahren gebührenmäßig zum I. oder II. Rechtszug
Verfasst: 07.06.2017, 09:29
Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, den ich nicht lösen kann, jegliche Recherche im Internet bringt mich nicht weiter.
Wir haben die I. Instanz teilweise gewonnen, dann wurde Berufung eingelegt - wieder teilweise gewonnen. Nun wurde ein KFA gestellt.
Die I. Instanz haben wir dem Mandanten gegenüber nach Stunden abgerechnet. Die II. Instanz wurde dem Mandanten gegenüber nach RVG abgerechnet. Nach Stellung des KFA's teilte unser Mandant uns mit, dass er die letzten offenen Rechnungen nicht mehr zahlen möchte. Mein Chef fragt sich nun, ob er die Zeit, die er für die aufwendige Erstellung des KFAs benötigt hat, abrechnen darf (stundenmäßig gem. Honorar - I. Instanz) oder ob diese gebührenmäßig in die II. Instanz fallen und somit abgegolten sind.
Bitte helft mir, ich bin verzweifelt
ich habe einen Fall, den ich nicht lösen kann, jegliche Recherche im Internet bringt mich nicht weiter.
Wir haben die I. Instanz teilweise gewonnen, dann wurde Berufung eingelegt - wieder teilweise gewonnen. Nun wurde ein KFA gestellt.
Die I. Instanz haben wir dem Mandanten gegenüber nach Stunden abgerechnet. Die II. Instanz wurde dem Mandanten gegenüber nach RVG abgerechnet. Nach Stellung des KFA's teilte unser Mandant uns mit, dass er die letzten offenen Rechnungen nicht mehr zahlen möchte. Mein Chef fragt sich nun, ob er die Zeit, die er für die aufwendige Erstellung des KFAs benötigt hat, abrechnen darf (stundenmäßig gem. Honorar - I. Instanz) oder ob diese gebührenmäßig in die II. Instanz fallen und somit abgegolten sind.
Bitte helft mir, ich bin verzweifelt