MB - Teil-Widerspruch - Teil-VB - streitiges Verf. - VU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Kroete
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 08.01.2010, 12:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

01.06.2017, 10:13

Ihr Lieben, ich muss mich leider auch mal wieder mit einer Frage zu Wort melden.

Mein hier vorliegender Fall sieht so aus:
Wir haben einen MB gegen den eigenen Mandanten wegen einer Honorarforderung i. H. v. ca. 1.500 € beantragt. Der Antragsgegner hat Widerspruch wegen eines Teilbetrages i. H. v. ca. 800 € sowie der gesamten Kosten und Zinsen eingelegt.
Ich habe also einen Teil-VB vorliegen, in dem an Gebühren nur die Gebühr nach 3308 für den Antrag VB festgesetzt ist.
Das streitige Verfahren ist zwischenzeitlich beendet und uns liegt ein VU vor.
Ich stehe jetzt vor dem Problem, wie ich den KFB beantrage. Was mache ich mit der Gebühr für den MB? Die ist ja bisher nirgends festgesetzt.
Hätte ich das im streitigen Verfahren als eigenen Klageantrag mit reinnehmen müssen? Oder ist die MB-Gebühr in dem Satz "Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits" mit inbegriffen?

Ich habe jetzt zunächst so abgerechnet:
1,0-Gebühr Antrag MB 3305 aus 1.500 €
1,3-Verfahrensgebühr 3100 aus 800 €
- Anrechnung -
0,5-Terminsgebühr aus 800 €

Das kann aber so nicht stimmen, da mir ja dann die MB-Gebühr komplett fehlt? Versteht ihr das Problem? Was kann man da machen?
Vielen Dank vorab!
LG
Kroete
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17627
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

01.06.2017, 10:25

Die MB-Gebühr muss nur nach einem Streitwert von 800 € auf die VG für das streitige Verfahren angerechnet werden. Ansonsten ist der Antrag richtig. Du kannst natürlich auch (mache ich in so einem Fall und finds einfach übersichtlicher) alle Kosten anmelden. Also auch die 3308 und schreibst dann unten drunter: abzgl. durch VB bereits festgesetzter: ...... €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kroete
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 08.01.2010, 12:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

01.06.2017, 10:47

Ja das hab ich ja auch erst gedacht, aber dann fehlt doch was, oder steh ich jetzt so auf dem Schlauch?
Mal durchrechnen:
Für den MB-Antrag nach dem Teilbetrag über 700 € bekomme ich
- eine Gebühr nach 3305 in Höhe von 80 € (reine Gebühr, ohne sämtliche Nebenkosten). Die hätte ich dann in meinem VB festgesetzt gehabt und wahrscheinlich auch beigetrieben.

Für das streitige Verfahren nach Teilwiderspruch bekomme ich
- eine Gebühr nach 3305 in Höhe von 80 €
- eine Gebühr nach 3100 in Höhe von 104 €
- nach Anrechnung insgesamt 104 €

Insgesamt für beide Verfahren wären das dann 184 €.

Wenn ich jetzt einen KFA mache, in dem ich die MB-Gebühren mit teilweiser Anrechnung mit reinnehme, sieht die Rechnung so aus:

- eine Gebühr nach 3305 aus 1.500 € i. H. v. 115 €
- eine Gebühr nach 3100 aus 800 € i.H.v. 104 €
- nach teilweiser Anrechnung (80 € werden angerechnet) verbleiben dann 139 €.



Jetzt stehen 184 € und 139 € gegenüber!
Da fehlt doch dann die MB-Gebühr aus dem nicht widersprochenen Betrag, die eigentlich hätte im VB stehen müssen in Höhe von 80 €.

Liege ich da so falsch???
Hilfe!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17627
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

01.06.2017, 10:55

Ich weiß grad nicht, was Du möchtest. Die Rechnung müsste wie folgt lauten:

Gegenstandswert: 1.500,00 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 115,00 €

Gegenstandswert: 700,00 €
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13 RVG, Nr. 3308 VV RVG 40,00 €

Gegenstandswert: 800,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 104,00 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 800,00 € -80,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
0,5 Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 219,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 259,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 49,21 €
Gesamtbetrag 308,21 €

abzgl. bereits durch VB festgesetzter

Du kannst doch nicht einfach die Gebühr nach 3305 aufteilen in die beiden Streitwerte.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kroete
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 08.01.2010, 12:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

01.06.2017, 11:27

Ja genau so hab ich auch abgerechnet... man sollte bei seinem ersten Gedanken bleiben und nicht zu lange über etwas nachdenken!
Danke für Deine Antwort!
Meinst Du, das Gericht setzt mir die Gebühren dann auch so fest? Weil wir die Mahnbescheidsgebühr nicht extra beantragt haben... also sie gehört wohl zu den "Kosten des Rechtsstreits", oder? Ich versuch es einfach!
Versuch macht kluch! ;-)
Liebe Grüße und schöne Pfingsttage!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17627
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

01.06.2017, 11:28

Die Ksoten des Mahnverfahrens gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, richtig.

Dir auch schöne Pfingsttage. :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kroete
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 08.01.2010, 12:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

01.06.2017, 11:30

:thx
Antworten