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Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 11:22
von pitz
13 hat geschrieben:Ich glaube, dem Grunde nach meinen wir beide das Richtige, es lässt sich nur etwas mühsam ausdrücken. Versuchen wir es noch mal so:

Gleicher Rechtszug = Gebühren nur einmal: Verweisung von einem ERSTgericht zu einem anderen ERSTgericht (sog. Horizontalverweisung). --> § 20 S. 1 RVG

Neuer Rechtszug = erneute Gebühren: Verweisung durch ein RECHTSMITTELgericht an ein zuständiges ERSTgericht (sog. Vertikalverweisung). Hier hat zu Anfang ein unzuständiges Erstgericht entschieden, was erst in der Rechtsmittelinstanz bemerkt wird und dann auf Antrag durch das Rechtsmittelgericht korrigiert wird durch Verweisung an das "richtige" Erstgericht. --> § 20 S. 2 RVG

Kannst Du damit leben? 257
Ich klinke mich hier mal ein frecherweise (einfach weils zu gut passt, um einen neuen Fred aufzumachen :)):

Vorliegende Situation:
LG1 entscheidet, wir legen Berufung ein, OLG hebt Urteil LG1 auf und verweist aufgrund Zuständigkeit an LG2

Frage:
Entsteht jetzt dreimal die Verfahrensgebühr (+ ggf. Terminsgebühr) [also 1,3 (für LG1), 1,6 (für OLG) und 1,3 (für LG2)] oder zählt das Verfahren LG2 noch zur Berufungsinstanz?

Nach meinem Verständnis des §20 RVG tendiere ich zu der ersten Alternative. :kopfkratz

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 11:28
von 13
Du tendierst richtig. Es handelt sich um eine Vertikalverweisung.
Erklärung mit Rechenbeispielen findet man in RVG prof. 2004, 163.

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 13:26
von pitz
:thx

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 22:52
von MaryM
Anahid hat geschrieben:Iat aber trotzdem nicht richtig, was Dino und ich hier verzapft haben. Es wird ja in einer Instanz verwiesen. Damit gilt, dass es bei § 15 II RVG verbleibt; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Ich hoffe, Du kannst noch ein Rechtsmittel gegen den KFB einlegen. :oops:
Leider ist es bereits zu spät dafür :oops:

Naja, werde ich wohl jetzt damit leben müssen... Im Übrigen meinte auch die RSV es sind zwei Verfahren, da wir ein unzuständiges Gericht angerufen haben :kopfkratz
Die RSV übernimmt auch nur die Kosten vom AG.

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 01.06.2017, 08:59
von Anahid
Das tut mir furchtbar leid Mary. :(

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 01.06.2017, 11:04
von MaryM
Kein Problem, Fehler passieren jedem ;)