Re: KFB bei Verweisung
Verfasst: 31.05.2017, 11:22
Ich klinke mich hier mal ein frecherweise (einfach weils zu gut passt, um einen neuen Fred aufzumachen ):13 hat geschrieben:Ich glaube, dem Grunde nach meinen wir beide das Richtige, es lässt sich nur etwas mühsam ausdrücken. Versuchen wir es noch mal so:
Gleicher Rechtszug = Gebühren nur einmal: Verweisung von einem ERSTgericht zu einem anderen ERSTgericht (sog. Horizontalverweisung). --> § 20 S. 1 RVG
Neuer Rechtszug = erneute Gebühren: Verweisung durch ein RECHTSMITTELgericht an ein zuständiges ERSTgericht (sog. Vertikalverweisung). Hier hat zu Anfang ein unzuständiges Erstgericht entschieden, was erst in der Rechtsmittelinstanz bemerkt wird und dann auf Antrag durch das Rechtsmittelgericht korrigiert wird durch Verweisung an das "richtige" Erstgericht. --> § 20 S. 2 RVG
Kannst Du damit leben?
Vorliegende Situation:
LG1 entscheidet, wir legen Berufung ein, OLG hebt Urteil LG1 auf und verweist aufgrund Zuständigkeit an LG2
Frage:
Entsteht jetzt dreimal die Verfahrensgebühr (+ ggf. Terminsgebühr) [also 1,3 (für LG1), 1,6 (für OLG) und 1,3 (für LG2)] oder zählt das Verfahren LG2 noch zur Berufungsinstanz?
Nach meinem Verständnis des §20 RVG tendiere ich zu der ersten Alternative.