KFB bei Verweisung
Verfasst: 18.05.2017, 22:05
Hallo an alle, ich zerbreche mir heute schon den ganzen Tag den Kopf. Folgender Sachverhalt:
Wir haben Klage wegen Beleidigung erhoben am Landgericht mit einem Gegenstandswert von 5.001 €.
Die RSV unser Mandantin hat Kostendeckung gewährt.
Beim Verhandlungstermin hat sich das LG als unzuständig erklärt, da in anderen Fällen der GW nicht mehr als 2.500 € war. LG hat dann den Gegenstandswert auf 2.500 € festgesetzt.
Wir haben also Verweisung an das AG gestellt.
Am AG wurde dann neu verhandelt und unserer Mandantin ist nach dem Verhandlungstermin eingefallen die Sache will sie doch nicht mehr machen. Also Klagerücknahme.
Die Gegenseite hat jetzt ihren KFA gemacht (leider war ich zu der Zeit im Urlaub und meine Kollegin hat die Sache weiterbearbeitet). Die Gegenseite hat VG und TG am LG beantragt und VG und TG am AG.
Diese Woche kam dann der KFB.
Im KFB wurde dann für das Verfahren am Landgericht die Gebühren festgesetzt und für das Verfahren am Amtsgericht. Das Gericht weist im KFA darauf hin, dass es sich um einen neuen Rechtszug nach § 20 Abs. 2 RVG handelt.
Jetzt moniert die RSV, dass sie nur die Kosten für das Verfahren am AG übernehmen, da vorher das falsche Gericht angerufen wurde (was ja so nicht stimmt)
Nun zu meinen Fragen:
Ist der KFB überhaupt richtig da LG und AG Verfahren beinhaltet sind?
Hat die RSV mir ihrer Monierung recht?
Wir haben Klage wegen Beleidigung erhoben am Landgericht mit einem Gegenstandswert von 5.001 €.
Die RSV unser Mandantin hat Kostendeckung gewährt.
Beim Verhandlungstermin hat sich das LG als unzuständig erklärt, da in anderen Fällen der GW nicht mehr als 2.500 € war. LG hat dann den Gegenstandswert auf 2.500 € festgesetzt.
Wir haben also Verweisung an das AG gestellt.
Am AG wurde dann neu verhandelt und unserer Mandantin ist nach dem Verhandlungstermin eingefallen die Sache will sie doch nicht mehr machen. Also Klagerücknahme.
Die Gegenseite hat jetzt ihren KFA gemacht (leider war ich zu der Zeit im Urlaub und meine Kollegin hat die Sache weiterbearbeitet). Die Gegenseite hat VG und TG am LG beantragt und VG und TG am AG.
Diese Woche kam dann der KFB.
Im KFB wurde dann für das Verfahren am Landgericht die Gebühren festgesetzt und für das Verfahren am Amtsgericht. Das Gericht weist im KFA darauf hin, dass es sich um einen neuen Rechtszug nach § 20 Abs. 2 RVG handelt.
Jetzt moniert die RSV, dass sie nur die Kosten für das Verfahren am AG übernehmen, da vorher das falsche Gericht angerufen wurde (was ja so nicht stimmt)
Nun zu meinen Fragen:
Ist der KFB überhaupt richtig da LG und AG Verfahren beinhaltet sind?
Hat die RSV mir ihrer Monierung recht?