Hallo ihr Lieben,
wieder mal eine Streitwertfrage:
Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit folgenden Punkten: Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Zeugniserteilung, Lohnabrechnung, Urlaubsabgeltung, Sozialabfindung soll gezahlt werden, Mdtin erhält die Möglichkeit betriebliche Altersvorsorge fort zuführen.
Die ersten drei Punkte sind mir klar. Zwecks der Urlaubsabgeltung hab ich keine Ahnung wieviel man da ansetzt. Gilt die Sozialabfingung genauso wie einen normale Abfindung nicht streitwerterhöhend? Und muss der Punkt mit der betrieblichen Altersvorsorgen überhaupt berücksichtigt werden?
Ich Danke euch im Vorraus für hilfreiche Kommentare
Streitwert Aufhebungsvertrag
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Hinsichtlich der Urlaubsabgeltung kommt es drauf an, welcher Urlaubsanspruch noch bestand. Insoweit ist dann auszurechnen, was die Mandantin pro Tag oder Stunde verdient. Das ist dann auf den Urlaubsanspruch umzurechnen. z.B. Mandantin verdient 2200 € brutto. Pro Arbeitstag - ausgehend von 22 Arbeitstagen - erhält sie 100 €. Ihr stehen noch 10 Arbeitstage zu. Damit wäre die Urlaubsabgeltung 1.000 € brutto.
Eine Abfindung - egal wie man sie bezeichnet - ist nicht streitwerterhöhend.
Die Altersversorgung steht m.E. nicht im Streit. Hier wird ja nicht geregelt, dass die Arbeitnehmerin überhaupt einen Anspruch hat. Der ist ja unstreitig. Es wird ja nur geregelt, dass sie in den Vertrag eintreten darf und diesen - obwohl das Arbeitsverhältnis beendet ist - fortführen darf. Meiner Meinung gibt es dafür keine Gebühren.
Eine Abfindung - egal wie man sie bezeichnet - ist nicht streitwerterhöhend.
Die Altersversorgung steht m.E. nicht im Streit. Hier wird ja nicht geregelt, dass die Arbeitnehmerin überhaupt einen Anspruch hat. Der ist ja unstreitig. Es wird ja nur geregelt, dass sie in den Vertrag eintreten darf und diesen - obwohl das Arbeitsverhältnis beendet ist - fortführen darf. Meiner Meinung gibt es dafür keine Gebühren.
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Das ist so pauschal nicht ganz richtig. Es gibt Einzelfälle, bei denen die Abfindung zum Streitwert zählt, insbesondere bei Rationalisierungsabkommen und Sozialplänen.Anahid hat geschrieben:Eine Abfindung - egal wie man sie bezeichnet - ist nicht streitwerterhöhend.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten Ich glaub ich werd die Sozialabfingung nicht mit reinnehmen, da ich gegenüber der Rechtsschutz abrechne und nicht wüsste, wie ich das begründen soll. :/
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Rationalisierungsabkommen? Hab ich mal recherchiert grad.......das ist doch eher Strafrecht, oder? Hab ich zumindest im Arbeitsrecht noch nie von gehört und Strafrecht mach ich doch keins.
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