ZV Auftrag nach PfÜB Versuch
Verfasst: 21.04.2017, 11:41
Hallo alle zusammen. Folgende Situation:
Wir haben einen PfÜB-Auftrag gestellt. Dieser war leider erfolglos. Nun wollen wir einen GV mit einem ZV-Auftrag beauftragen. Nur wie sieht das nun mit den Rechtsanwaltskosten aus ? Wie haben den PfÜB -Auftrag mit der 3309 VV RVG abgerechnet. Das wäre beim GV Auftrag ja nun wieder der Fall. Kann man die Gebühr zwei mal abrechnen ? Oder welche Regelung gilt hier ? Vielen Dank im Voraus!
Wir haben einen PfÜB-Auftrag gestellt. Dieser war leider erfolglos. Nun wollen wir einen GV mit einem ZV-Auftrag beauftragen. Nur wie sieht das nun mit den Rechtsanwaltskosten aus ? Wie haben den PfÜB -Auftrag mit der 3309 VV RVG abgerechnet. Das wäre beim GV Auftrag ja nun wieder der Fall. Kann man die Gebühr zwei mal abrechnen ? Oder welche Regelung gilt hier ? Vielen Dank im Voraus!