Abrechnung Verfahrenskostenhilfe Unterhalt
Verfasst: 20.04.2017, 14:49
Hallo ihr Lieben,
als sonst stille Mitleserin brauche ich heute auch mal Hilfe.
Ich hab in einer Unterhaltssache nur teilweise Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und zwar wie folgt:
"Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit er sich gegen den Antrag auf Zahlung von Ehegattentrennungsunterhalt verteidigt und soweit er sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt für das Kind x über einen Betrag von 236 € hinaus für die Zeit von September 2015 bis Ende Dezember 2016 und über einen Unterhaltsbetrag von mehr als 240 € ab Januar 2016 verteidigt."
Die Kollegin hat dann im Termin den Antrag bezüglich des Ehegattentrenungsunterhalts zurückgenommen, da ihre Mandantin Leistungen des Jobcenters bezieht. Im Übrigen haben wir uns verglichen wie folgt:
"Der Antragsgegner verpflichtet sich, für das Kind x für den Zeitraum ab Mai 2015 monatlichen Kindesunterhalt von 110 % zu zahlen, abzgl. August, Oktober, November und Dezember 2015 und Januar 2016 mit jeweils gezahlter 225 € und abzüglich Juni bis November 2016 jeweils gezahlter 250 €."
Verfahrenswert = 8.893 € (3.028,00 € für Ehegattentrennungsunterhalt und 5.865,00 € für Kindesunterhalt)
Vergleichswert = 5.865,00 €
Für den Trennungsunterhalt hab ich voll Verfahrenskostenhilfe. Der Wert von 3.028 € steht also schon mal fest. Was mich jetzt total überfordert, ist der Wert für den Kindesunterhalt. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir dabei jemand helfen könnte. Ich schieb das schon ewig vor mich her. Gestern nun rief das AG an, sie würden gerne die Akte schließen. Geht aber nicht, weil ich noch nicht abgerechnet habe. Ich hab schon überlegt, stur nach den Streitwerten abzurechnen und den Rechtspfleger rechnen zu lassen. Mein mathematisch-gebührenrechtlicher Ehrgeiz verbietet mir das aber.
Falls es hilft, ich hab die Streitwerte zumindest schon mal aufgedröselt:
Trennungsunterhalt 4 x 757 € = 3.028 €
Kindesunterhalt (Rückstand) Mai - Juli 2015 = 257 € x 3 = 771 €
Aug. - Dez. 2015 = 269 € x 5 = 1.345 €
Jan. - Nov. 2016 = 277 x 11 = 3.047 €
= 5.163 €
abzgl. 5 x 225 € = - 1.125 €
abzgl. 6 x 250 € = - 1.500 €
= 2.538 €
Kindesunterhalt laufend 277 € x 12 = 3.324 €
= 5.862 € (irgendwo hat sich die Richterin um 3 € verrechnet)
als sonst stille Mitleserin brauche ich heute auch mal Hilfe.
Ich hab in einer Unterhaltssache nur teilweise Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und zwar wie folgt:
"Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit er sich gegen den Antrag auf Zahlung von Ehegattentrennungsunterhalt verteidigt und soweit er sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt für das Kind x über einen Betrag von 236 € hinaus für die Zeit von September 2015 bis Ende Dezember 2016 und über einen Unterhaltsbetrag von mehr als 240 € ab Januar 2016 verteidigt."
Die Kollegin hat dann im Termin den Antrag bezüglich des Ehegattentrenungsunterhalts zurückgenommen, da ihre Mandantin Leistungen des Jobcenters bezieht. Im Übrigen haben wir uns verglichen wie folgt:
"Der Antragsgegner verpflichtet sich, für das Kind x für den Zeitraum ab Mai 2015 monatlichen Kindesunterhalt von 110 % zu zahlen, abzgl. August, Oktober, November und Dezember 2015 und Januar 2016 mit jeweils gezahlter 225 € und abzüglich Juni bis November 2016 jeweils gezahlter 250 €."
Verfahrenswert = 8.893 € (3.028,00 € für Ehegattentrennungsunterhalt und 5.865,00 € für Kindesunterhalt)
Vergleichswert = 5.865,00 €
Für den Trennungsunterhalt hab ich voll Verfahrenskostenhilfe. Der Wert von 3.028 € steht also schon mal fest. Was mich jetzt total überfordert, ist der Wert für den Kindesunterhalt. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir dabei jemand helfen könnte. Ich schieb das schon ewig vor mich her. Gestern nun rief das AG an, sie würden gerne die Akte schließen. Geht aber nicht, weil ich noch nicht abgerechnet habe. Ich hab schon überlegt, stur nach den Streitwerten abzurechnen und den Rechtspfleger rechnen zu lassen. Mein mathematisch-gebührenrechtlicher Ehrgeiz verbietet mir das aber.
Falls es hilft, ich hab die Streitwerte zumindest schon mal aufgedröselt:
Trennungsunterhalt 4 x 757 € = 3.028 €
Kindesunterhalt (Rückstand) Mai - Juli 2015 = 257 € x 3 = 771 €
Aug. - Dez. 2015 = 269 € x 5 = 1.345 €
Jan. - Nov. 2016 = 277 x 11 = 3.047 €
= 5.163 €
abzgl. 5 x 225 € = - 1.125 €
abzgl. 6 x 250 € = - 1.500 €
= 2.538 €
Kindesunterhalt laufend 277 € x 12 = 3.324 €
= 5.862 € (irgendwo hat sich die Richterin um 3 € verrechnet)