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Re: Verständnisproblem bei Streitwertfestsetzung

Verfasst: 06.04.2017, 14:27
von icerose
ne, Adora Belle meinte das so:
3100 Verfahrensgebühr (659,10 €) minus 0,65 Geschäftsgebühr (329,55 €) sind 329,55 € plus 3101 Verfahrensdifferenzgebühr (92 €) macht 421,55 €.
Jetzt der Abgleich gem. § 15 RVG: max. 1,3 aus höchstem Wert. Dies wären 725,40 €. Also bleibt es bei dem Vorstehenden. ;)

Re: Verständnisproblem bei Streitwertfestsetzung

Verfasst: 06.04.2017, 15:10
von Tatjana H.
Das macht das Programm aber nicht mit :sad:

ich hab es jetzt zweimal ausprobiert. Einmal hab ich die 3101 direkt im Anschluss angesetzt

2300 1,30 Geschäftsgebühr aus 8007,63 EUR 659,10
7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00
3100 1,30 Verfahrensgebühr aus 8007,63 EUR 659,10
0,65 abzgl. Anrechnung zwischen VVNr. 2300 und VVNr. 3100 gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG -329,55
3101 0,80 Verfahrensdifferenzgebühr, 3101 Absatz 2 aus 1334,61 EUR 92,00
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VVNr. 3100 und VVNr. 3101 -25,70

3104 1,20 Terminsgebühr aus 9342,24 EUR 669,60
1003 1,00 Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren aus 8007,63 EUR 507,00
1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus 1334,61 EUR 172,50
7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00
Summe 2444,05
7008 19,00 % Umsatzsteuer aus 2444,05 EUR 464,37
Summe 2908,42



Und einmal hab ich das einfach so runter gerechnet und das Programm hat die 3101 automatisch zugefügt:


2300 1,30 Geschäftsgebühr aus 8007,63 EUR 659,10
7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00
3100 1,30 Verfahrensgebühr aus 8007,63 EUR 659,10
0,65 abzgl. Anrechnung zwischen VVNr. 2300 und VVNr. 3100 gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG -329,55
3104 1,20 Terminsgebühr aus 9342,24 EUR 669,60
1003 1,00 Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren aus 8007,63 EUR 507,00
1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus 1334,61 EUR 172,50
3101 0,80 Verfahrensdifferenzgebühr, 3101 Absatz 2 aus 1334,61 EUR 92,00
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VVNr. 3100 und VVNr. 3101 -25,70

7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00
Summe 2444,05
7008 19,00 % Umsatzsteuer aus 2444,05 EUR 464,37
Summe 2908,42

Dann müsste ich es wohl manuell machen und dann abspeichern.

ich probier das mal und stelle das dann nochmal hier ein. denke aber ich weiß was ihr meint.

Re: Verständnisproblem bei Streitwertfestsetzung

Verfasst: 06.04.2017, 15:50
von icerose
Tatjana H. hat geschrieben:Dann müsste ich es wohl manuell machen und dann abspeichern.

ich probier das mal und stelle das dann nochmal hier ein. denke aber ich weiß was ihr meint.
schade, aber dann halt von Hand. Sind ja ein paar Euro. ;)

Re: Verständnisproblem bei Streitwertfestsetzung

Verfasst: 06.04.2017, 15:54
von Tatjana H.
Vielen lieben Dank an euch

Adora Belle
booo
Soenny
und icerose

für's helfen. :knutsch

Re: Verständnisproblem bei Streitwertfestsetzung

Verfasst: 06.04.2017, 16:16
von icerose
bitte gerne. Dafür sind wir ja hier. :yeah