Was heisst das?
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Dem kann ich nur beipflichten. Im Gericht sind immer wieder junge Richter zu den Rechtspflegern gekommen, um sich Hilfestellung zur KGE zu holen, z.B. bei Quotelungen. Das ging sogar soweit: Raus aus der Sitzung, rein ins Rpfl.-Zimmer und gefragt, welche Gebühren in der Sache angefallen sind. Die Kostenausbildung tendiert bei Richtern tatsächlich gen 0.Adora Belle hat geschrieben:Nicht im Studium und nicht im Referendariat.
~ Grüßle ~
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Noch eine Frage bitte, das gericht hat vorab um die Ratenzahlung bzw deren Höhe festzusetzen einen Gegenstandswert angesetzt, der jedoch 4000,- Euro zu hioch war, dagegen haben wir beschwerde eingelegt und wurde auch abgeändert.
Können wir dieses Beschwerde einlegen gegen dem gericht mit VKH abrechnen oder gegenüber Mdt?
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Kannst Du vielleicht ohne Rechtschreibfehler und verständlich posten? Deine Postings wirken ziemlich respektlos
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Für das Beschwerdeverfahren ist sicherlich PKH nicht bewilligt worden, dann gibt es auch keine Kostenerstattung aus der Landeskasse.
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Das stimmt so nicht. Jedenfalls im Wahlpflichtfach Anwaltschaft im Referendariat ist RVG Prüfungsstoff. Ich kann aber nur für Bayern sprechen.Adora Belle hat geschrieben:Nicht im Studium und nicht im Referendariat.
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Ich frage mich die ganze Zeit, wie andere übrigens auch, ob wir es hier überhaupt mit einem Anwalt zu tun haben und vor allem wer ist "wir"?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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genau die selbe Frage stelle ich mir auchSoenny hat geschrieben:Ich frage mich die ganze Zeit, wie andere übrigens auch, ob wir es hier überhaupt mit einem Anwalt zu tun haben und vor allem wer ist "wir"?