Was heisst das?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
RA-Tübingen

#21

29.03.2017, 21:27

Vielen Dank Anahid
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#22

29.03.2017, 22:13

Adora Belle hat geschrieben:Nicht im Studium und nicht im Referendariat.
Dem kann ich nur beipflichten. Im Gericht sind immer wieder junge Richter zu den Rechtspflegern gekommen, um sich Hilfestellung zur KGE zu holen, z.B. bei Quotelungen. Das ging sogar soweit: Raus aus der Sitzung, rein ins Rpfl.-Zimmer und gefragt, welche Gebühren in der Sache angefallen sind. Die Kostenausbildung tendiert bei Richtern tatsächlich gen 0.
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#23

30.03.2017, 11:24

Noch eine Frage bitte, das gericht hat vorab um die Ratenzahlung bzw deren Höhe festzusetzen einen Gegenstandswert angesetzt, der jedoch 4000,- Euro zu hioch war, dagegen haben wir beschwerde eingelegt und wurde auch abgeändert.

Können wir dieses Beschwerde einlegen gegen dem gericht mit VKH abrechnen oder gegenüber Mdt?
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#24

30.03.2017, 11:41

Kannst Du vielleicht ohne Rechtschreibfehler und verständlich posten? Deine Postings wirken ziemlich respektlos :roll:
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#25

30.03.2017, 12:12

Für das Beschwerdeverfahren ist sicherlich PKH nicht bewilligt worden, dann gibt es auch keine Kostenerstattung aus der Landeskasse.
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#26

30.03.2017, 13:24

Adora Belle hat geschrieben:Nicht im Studium und nicht im Referendariat.
Das stimmt so nicht. Jedenfalls im Wahlpflichtfach Anwaltschaft im Referendariat ist RVG Prüfungsstoff. Ich kann aber nur für Bayern sprechen.
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Soenny
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#27

30.03.2017, 13:31

Ich frage mich die ganze Zeit, wie andere übrigens auch, ob wir es hier überhaupt mit einem Anwalt zu tun haben und vor allem wer ist "wir"? :kopfkratz
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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#28

02.04.2017, 20:04

Soenny hat geschrieben:Ich frage mich die ganze Zeit, wie andere übrigens auch, ob wir es hier überhaupt mit einem Anwalt zu tun haben und vor allem wer ist "wir"? :kopfkratz
:kopfkratz genau die selbe Frage stelle ich mir auch
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