FamR Abrechnungsfrage Beratung/Tätigkeit
Verfasst: 28.03.2017, 15:11
Hallo!
Folgender Fall: Mandanten kommen gemeinsam und wollen sich scheiden lassen. Ehefrau wird offiziell vertreten. Es finden drei sehr lange Besprechungstermine mit beiden statt, in denen sämtliche Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen besprochen werden, auch Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung Haus. Scheidung wird eingereicht, wieder langer Termin und es wird besprochen, in Zusammenhang mit dem noch zu regelnden Zugewinnausgleich den VA auszuschließen. Notar macht Vertrag, Wert Ausschluss VA 7.325 € (Wertdifferenz der Anwartschaften). Scheidung ist durch, SW 17.200 €. Klar, hierfür rechne ich ab eine 1,3 VG und eine 1,2 TG nebst PTE und MwST.
Nun soll ich aber auch den außergerichtlichen Krams abrechnen - es gibt keine Honorarvereinbarung, weil ja der Ehemann immer mit dabei war - Chefin meint, 1,3 GG...bloß aus was?
7.325 € + 17.200 € + vermeintlicher Zugewinn???
Den kann ich aber nicht erkennen, weil Mandanten das ganz individuell regeln wollen, letztlich haben sie das Vermögen in der Tabelle zwar getrennt aufgeschlüsselt, aber der Zugewinn wurde laut Akte nie berechnet, es wurde nur gesagt, wie es geht....Gesamtvermögen 400.000,- €. Habt Ihr eine Idee?
Wenn ich eine 1,3 GG auch aus dem Scheidungswert nehme, müsste ich den ja anrechnen.... Abgleich???
Danke! Ich hoffe, ich habe alle Infos aufgeschrieben...
Folgender Fall: Mandanten kommen gemeinsam und wollen sich scheiden lassen. Ehefrau wird offiziell vertreten. Es finden drei sehr lange Besprechungstermine mit beiden statt, in denen sämtliche Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen besprochen werden, auch Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung Haus. Scheidung wird eingereicht, wieder langer Termin und es wird besprochen, in Zusammenhang mit dem noch zu regelnden Zugewinnausgleich den VA auszuschließen. Notar macht Vertrag, Wert Ausschluss VA 7.325 € (Wertdifferenz der Anwartschaften). Scheidung ist durch, SW 17.200 €. Klar, hierfür rechne ich ab eine 1,3 VG und eine 1,2 TG nebst PTE und MwST.
Nun soll ich aber auch den außergerichtlichen Krams abrechnen - es gibt keine Honorarvereinbarung, weil ja der Ehemann immer mit dabei war - Chefin meint, 1,3 GG...bloß aus was?
7.325 € + 17.200 € + vermeintlicher Zugewinn???
Den kann ich aber nicht erkennen, weil Mandanten das ganz individuell regeln wollen, letztlich haben sie das Vermögen in der Tabelle zwar getrennt aufgeschlüsselt, aber der Zugewinn wurde laut Akte nie berechnet, es wurde nur gesagt, wie es geht....Gesamtvermögen 400.000,- €. Habt Ihr eine Idee?
Wenn ich eine 1,3 GG auch aus dem Scheidungswert nehme, müsste ich den ja anrechnen.... Abgleich???
Danke! Ich hoffe, ich habe alle Infos aufgeschrieben...