Abrechnung Unterbevollmächtigter - Gebührenteilung....
Verfasst: 24.03.2017, 15:58
Hallo ihr Lieben,
ich habe was auf meinem Tisch liegen, dass ich so noch nie hatte.
M außergerichtlich vertreten und abgerechnet. GS zahlt Lohn nicht, Zahlungsklage gemacht. UBV beauftragt weil das Arbeitsgericht so weit weg war - Gebührenteilung.
RSV übernimmt Kosten für Klageverfahren +
"Zusätzlich können wir bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Anwaltskosten bis zur Höhe einer Korrespondenzgebühr gem. VV 3400 RVG übernehmen. "
UBV rechnet ab wie folgt:
3100 1,30
3105 0,50
7002
3401 0,65
7002
davon dann 50% weil Gebührenteilung.
Ich würde abrechnen:
3100 1,30
abzgl.
2300 0,65
3105 0,50
7002
3401 0,65
7002
Davon 50 % weil Gebührenteilung
Damit habe ich ja aber weniger raus als der UBV aber dem kann ich ja nicht die 2300 abziehen.... Ich steh mir hier grade auf dem Schlauch, was die RSV zahlen muss und wie ich meine Rechnung richtig machen muss.
Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Tatjana
ich habe was auf meinem Tisch liegen, dass ich so noch nie hatte.
M außergerichtlich vertreten und abgerechnet. GS zahlt Lohn nicht, Zahlungsklage gemacht. UBV beauftragt weil das Arbeitsgericht so weit weg war - Gebührenteilung.
RSV übernimmt Kosten für Klageverfahren +
"Zusätzlich können wir bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Anwaltskosten bis zur Höhe einer Korrespondenzgebühr gem. VV 3400 RVG übernehmen. "
UBV rechnet ab wie folgt:
3100 1,30
3105 0,50
7002
3401 0,65
7002
davon dann 50% weil Gebührenteilung.
Ich würde abrechnen:
3100 1,30
abzgl.
2300 0,65
3105 0,50
7002
3401 0,65
7002
Davon 50 % weil Gebührenteilung
Damit habe ich ja aber weniger raus als der UBV aber dem kann ich ja nicht die 2300 abziehen.... Ich steh mir hier grade auf dem Schlauch, was die RSV zahlen muss und wie ich meine Rechnung richtig machen muss.
Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Tatjana