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Verwaltungsverfahren

Verfasst: 09.03.2017, 15:56
von pidellal
Ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Habe seit mind. 10 Jahren keine Verwaltungsrechtssachen mehr abgerechnet.

Habe ein Widerspruchsverfahren (früher 2401), was ist das jetzt?
Die Gebühren im Klageverfahren sind ja normal 3100 etc.
Anrechnung muß wohl auch weiterhin erfolgen, oder?
Ich bin total überfragt

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 09.03.2017, 20:26
von Anahid
Ganz normal 2300 VV RVG.

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 10.03.2017, 08:56
von pidellal
Super. danke. War unsicher ob 2300 oder 2302 evtl. Schönes Wochenende :thx

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 12:09
von azubi2017
Hallo Ihr lieben :)

ich habe da auch mal eine Frage und zwar :

- wir waren außergerichtlich tätig,
- es gab einen Termin
- widerspruch wurde eingelegt und
-Klage wurde eingereicht

was kann ich abrechnen und vorallem nach welchen vv Nummern? - Stattgefunden hat das ganze später beim Verwaltungsgericht.

LG

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 13:07
von Anahid
Hier wird von jedem verlangt, dass er bitte selbst einen Abrechnungsvorschlag macht, damit darüber diskutiert werden kann. Dies halte ich für umso wichtiger bei Dir, da Du Auszubildende bist und ja schließlich auch was lernen sollst.

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 14:07
von azubi2017
Huch ... okay das wusste ich nun nicht ....

also ich dachte an die 1,32300 vv rvg

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 14:08
von azubi2017
Huch ... okay das wusste ich nun nicht ....

also ich dachte an die 1,3 2300 vv rvg; 0,65 Nr.3100 vv RVG; PTE und MwSt

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 14:46
von Liesel
Was war das für ein Termin?

Bitte keine 0,65 VerfG abrechnen. Die VerfG beträgt 1,3 abzüglich Anrechnung GeschG.

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 15:08
von azubi2017
Es war eine Inspektion unserer Mandantin

Okay... das ist schon mal gut zu wissen :)

Re: Verwaltungsverfahren

Verfasst: 19.06.2017, 15:44
von Anahid
Wenn vorgerichtlich (nicht außergerichtlich) ein Termin stattgefunden hat, dann könnte hier überlegt werden, ob die GG nicht zu erhöhen ist, wenn Dein Chef an dem Termin teilgenommen hat.