hab ich gesehen, mich interessiert ja, warum mehr als 1,3 abgerechnet wurde.Susi_Fröhlich hat geschrieben:Na die 2 GG für jeweil eine Abmahnung an 2 versch. Mandanten.
Anrechnung Verfahrensgebühr auf Geschäftsgebühr
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Die Abrechnung stimmt aber ja nicht. Wenn 1,5 GG abgerechnet wird, sind 0,75 anzurechnen. Entsprechend hätte (wenn man so abrechnet wie die Gegenseite) die VG nur mit 0,55 angesetzt werden dürfen und nicht mit 0,65.Susi_Fröhlich hat geschrieben: 2300 Geschäftsgebühr Abmahnung Mdt1 25.000,00 EUR 1,5 1.182,00 EUR
2300 Geschäftsgebühr Abmahnung Mdt2 25.000,00 EUR 1,5 1.182,00 EUR
2300 Geschäftsgebühr Abschlusserklärung Mdt1+2 20.000,00 EUR 1,3 964,60 EUR
3100 Verfahrensgebühr einstw. Verfügung 20.000,00 EUR 0.65 482,30 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 3.850,90 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 731,67 EUR
zu zahlender Betrag 4.582,57 EUR
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.