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Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 11:51
von DeniseK
Hallo ich brauch mal bitte Hilfe,

ich hab zwar schon durch die Themen geschaut allerdings nichts gefunden.

Und zwar haben wir an einem OT teilgenommen am Wohnsitz des Mandanten. Dieser Wohnsitz liegt etwas außerhalb von München.

Jetzt wollte wir das Tage- und Abwesenehitsgeld für den OT im KfA geltend machen. Jetzt moniert das die Gegenseite. Kann mir jemand sagen ob ich die Kosten festsetzen lassen kann? Und wo find ich das im Kommentar bzw. RVG direkt, ich hab einfach nichts gefunden.

Vielen lieben Dank

LG Denise

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 12:06
von 13
Für einen normalen Gerichtstermin ist der Ansatz von anw. Reisekosten die Norm. Das OLG Stuttgart hat bereits 1999 festgestellt, dass auch ein OT ein Gerichtstermin ist. Daher gelten die gleichen Regeln.

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 12:08
von alraune
DeniseK hat geschrieben:Kann mir jemand sagen ob ich die Kosten festsetzen lassen kann?
Wenn eine Kostengrundentscheidung des Gerichts (ich nehme an, der Rechtsstreit ist bei einem Münchner Gericht anhängig?) vorliegt, nach der die Gegenseite die Kosten Eures Mandanten ganz oder überwiegend zu tragen hat, dann: JA.
DeniseK hat geschrieben:Und wo find ich das im Kommentar
z.B. im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Seite 1758, Rdnr. 106

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 12:16
von DeniseK
wir sind beim LG Muc, der Mdt. wohnt in Muc und der GGS Umkreis Muc (Haar)

da fand der OT statt. und wir wollen dafür das Tage- und Abwesenheitsgeld zzgl. Fahrtkosten haben.

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 12:30
von Lana37
Ihr könnt Tage- und Abwesenheitsgeld festsetzen lassen. Aber Achtung: Bitte prüfen ob die Kanzlei oder der Wohnsitz des Mandanten näher ist und von dort aus dann die km berechnen. Ansonsten kann diese von der Gegenseite moniert werde.

Liebe Grüße :)

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 12:52
von DeniseK
das ist nicht viel Unterschied.

die Gegenseite moniert generell das wir das nicht festsetzen lassen können.

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 14:05
von Adora Belle
Bei einem Ortstermin kann es m.E. nicht auf die Entfernungen von Kanzlei und Wohnsitz ankommen.

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 15:02
von Lana37
Also ich musste deswegen mal deinen KFA abändern aber man kann ja eig immer alles versuchen :D

Re: Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA

Verfasst: 13.02.2017, 18:59
von 13
Adora Belle hat geschrieben:Bei einem Ortstermin kann es m.E. nicht auf die Entfernungen von Kanzlei und Wohnsitz ankommen.
:zustimm