Verfahrenskostenhilfeabrechnung mit Vergleichsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lenox61
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#1

25.01.2017, 15:14

Hallo, ich bin mir gerade unsicher bei einer Verfahrenskostenhilfeabrechung in einem Anordnungsverfahren (Umgang).

Das Gericht hat die Streitwerte wie folgt festgesetzt:

Anordnungsverfahren: 1.500,00 €
Vergleich: 4.500,00 €

Ich würde wie folgt die Verfahrenskostenhilfeabrechnung machen:

Streitwert: 1.500,00 €
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Streitwert: 4.500,00 €
Einigungsgebühr

Ist es so richtigt oder gibt es wegen der verschiedenen Streitwert noch etwas zu beachten?
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Liesel
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#2

25.01.2017, 15:36

Zunächst ist zu klären, ob für den Vergleichsmehrwert Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.
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lenox61
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#3

25.01.2017, 17:21

Es ist Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich bewilligt worden.
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#4

25.01.2017, 19:18

Wenn Du für den Mehrvergleich VKH hast, warum willst Du dann die VG und TG nur aus dem geringen Streitwert berechnen? In dem Fall müsste die Rechnung wie folgt aussehen:

Streitwert: 1.500,00 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

Streitwert: 3.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG
Abgleich nach § 15 RVG: Beide Gebühren zusammen dürfen eine 1,3 Gebühr aus dem Gesamtstreitwert vonf 4.500,00 € nicht übersteigen.

Streitwert: 4.500,00 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3102 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
Auslagen
MwSt
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lenox61
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#5

25.01.2017, 21:23

Vielen Dank für deine Hilfe.
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Birne
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#6

04.01.2018, 12:19

:wink1
Ich erlaube mir mal diesen Thread hier aufzugreifen! Ich steh gerade mega auf dem Schlauch :oops:

Auch wir hatten ein Anordnungsverfahren zum Umgang, im Termin wurde Vergleich geschlossen.
Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 1500 € fest, der Vergleich hat einen Mehrwert von 1500 €.

Super-mega-peinliche Frage: Rechne ich alle Gebühren aus 1500 € ab? :oops:
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
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#7

04.01.2018, 13:29

Birne hat geschrieben: Super-mega-peinliche Frage: Rechne ich alle Gebühren aus 1500 € ab? :oops:
Nein, wie unschwer aus meinem Beitrag oben zu ersehen ist.
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