Abrechnung Berufungsverfahren vor Berufungsbegründung
Verfasst: 23.01.2017, 13:01
Moin.
Folgendes Problem, bei dem ich gerade völlig auf dem Schlauch stehe:
Kläger legt Berufung ein, Beklagtenvertreter meldet sich und teilt mit, dass er in der mündlichen Verhandlung beantragen wird, die Berufung zurückzuweisen. Berufungsbegründung erfolgte noch nicht, die Frist läuft noch.
Es geht darum, welche Kosten für den Beklagten entstehen können.
Wenn die Berufung zurückgenommen werden würde, wäre die Abrechnung einfach:
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 1
Wenn jetzt aber ein schriftlicher Vergleich vereinbart wird, der dann im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, müsste die Rechnung ja so aussehen:
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 1
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
So weit so gut. Jetzt hat der Vergleich aber einen Mehrwert.
Theoretisch müsste die Rechnung dann ja so aussehen:
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 1
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 2
Differenzverfahrensgebühr berechnen
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
1,5 EG 1000
Differenzeinigungsgebühr berechnen.
Irgendwie stört mich aber diese 2 x 1,1 VG nach 3201.
Hat da jemand vielleicht eine Idee oder einen Hinweis für mich?
Folgendes Problem, bei dem ich gerade völlig auf dem Schlauch stehe:
Kläger legt Berufung ein, Beklagtenvertreter meldet sich und teilt mit, dass er in der mündlichen Verhandlung beantragen wird, die Berufung zurückzuweisen. Berufungsbegründung erfolgte noch nicht, die Frist läuft noch.
Es geht darum, welche Kosten für den Beklagten entstehen können.
Wenn die Berufung zurückgenommen werden würde, wäre die Abrechnung einfach:
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 1
Wenn jetzt aber ein schriftlicher Vergleich vereinbart wird, der dann im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, müsste die Rechnung ja so aussehen:
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 1
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
So weit so gut. Jetzt hat der Vergleich aber einen Mehrwert.
Theoretisch müsste die Rechnung dann ja so aussehen:
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 1
1,1 VG 3201 Abs. 1 Nr. 2
Differenzverfahrensgebühr berechnen
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
1,5 EG 1000
Differenzeinigungsgebühr berechnen.
Irgendwie stört mich aber diese 2 x 1,1 VG nach 3201.
Hat da jemand vielleicht eine Idee oder einen Hinweis für mich?