3 Rechnungen oder nur eine?
Verfasst: 18.01.2017, 14:47
Wir haben uns für unseren Mandanten in einem Verfahren A vor dem Sozialgericht als Prozessbevollmächtigte bestellt und auch Schriftsätze eingereicht. Irgendwann in meinem Urlaub kam dann wohl ein Schreiben, des Gerichts mit dem Aktenzeichen des Verfahrens A, dass in den Verfahren A, B und C "zu folgender Antragstellung geraten wird" (hier gab es wohl noch Unklarheiten). Dass hier plötzlich drei Aktenzeichen in dem Schreiben des Gerichts auftauchten, fiel hier wohl niemandem auf, es erfolgte einfach ein Schriftsatz mit Angabe des Aktenzeichens A und der Mitteilung, dass man die Anträge gemäß Hinweis des Gerichts stellen werde.
Irgendwann gingen dann hier plötzlich drei Gerichtsbescheide ein und ich mir ist bei Durchsicht aufgefallen, dass wohl rund einen Monat nach unserer Bestellung zwei Verfahren abgetrennt wurden und das dritte Verfahre noch immer als Verfahren A weitergeführt wurde. Derim Gerichtsbescheid genannten diesbezüglichen Beschluss ist uns jedoch nie zugegangen.
Nun soll ich abrechnen, weiß jedoch nicht, ob ich nur eine Verfahrensgebühr aus allen drei zusammengerechneten Streitwerten berechne oder ob ich drei Rechnungen mit jeweils einer 1,3 VG erstellen muss, da ja in dem einen Schriftsatz doch auf die drei Verfahren indirekt eingegangen wurde.
Mein Gefühl sagt mir eher, dass es nur eine Kostennote aus dem Gesamtstreitwert aller drei Verfahren sein müsste. Wie seht ihr dies?
Irgendwann gingen dann hier plötzlich drei Gerichtsbescheide ein und ich mir ist bei Durchsicht aufgefallen, dass wohl rund einen Monat nach unserer Bestellung zwei Verfahren abgetrennt wurden und das dritte Verfahre noch immer als Verfahren A weitergeführt wurde. Derim Gerichtsbescheid genannten diesbezüglichen Beschluss ist uns jedoch nie zugegangen.
Nun soll ich abrechnen, weiß jedoch nicht, ob ich nur eine Verfahrensgebühr aus allen drei zusammengerechneten Streitwerten berechne oder ob ich drei Rechnungen mit jeweils einer 1,3 VG erstellen muss, da ja in dem einen Schriftsatz doch auf die drei Verfahren indirekt eingegangen wurde.
Mein Gefühl sagt mir eher, dass es nur eine Kostennote aus dem Gesamtstreitwert aller drei Verfahren sein müsste. Wie seht ihr dies?