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Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 18:41
von Nuc
ein Klageverfahren läuft. Im Klageverfahren telefonieren die beiden Anwälte über einen möglichen Vergleich, aber noch vor dem Verhandlungstermin. Nach dem Telefonat findet ein Verhandlungstermin statt, wo beide Anwälte daran teilnehmen und sich verglichen wird. Der Prozessvergleich kommt zustande, wobei unterschiedliche GEgenstandswerte festgelegt werden, bis zum 01.01.2016 wird der Streitwert auf 500.000 € festgesetzt und danach auf 78.000,00 € ab dem 01.02.2016. Das Telefonat über einen möglichen Vergleich fand vor dem 01.01.2016 statt, der Verhandlungstermin aber nach dem 01.02.2016. Welchen Gegenstandswert muss ich jetzt für die Terminsgebühr ansetzen ? Ich hätte gedacht 78.000 €, der gegnerische Anwalt beruft sich aber auf das Telefonat, welches vor dem 01.01.2016 stattgefunden hat, wo auch über einen möglichen VErgleich gesprochen wurde und setzt den höheren Gegenstandswert an. Was ist richtig?

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 19:10
von Adora Belle
Der Gegner hat recht.

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 19:27
von Nuc
so eine XXXXX :-(

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 19:39
von Soenny
Vorstehender Beitrag wurde von mir geändert!

Also ganz ehrlich, solche Kommentare verbitte ich mir hier wirklich!

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 19:46
von Nuc
ist da jemand schlecht gelaunt? meine Güte ist berliner Jargong

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 20:02
von Soenny
Das ist mir egal was das für Jargon ist, spielt auch keine Rolle, das ist Gosse und hat hier nichts zu suchen ;)

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 20:09
von Nuc
ja ja die Gossen-Renos

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 20:12
von Soenny
Möchtest du uns sonst noch was mitteilen?

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 20:33
von Nuc
nö für heute reicht es

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 11.01.2017, 20:34
von Soenny
Dann reicht ja erst mal eine einfache Verwarnung, ich hoffe das reicht für die Zukunft ;)