Antrag Kostenfestsetzung für I. und II. Instanz
Verfasst: 11.01.2017, 14:16
Liebe Forenmitglieder,
ich bräuchte Unterstützung bzw. einen Denkanstoss für folgenden Sachverhalt:
Ich muss Kostenfestsetzung beantragen für folgenden Fall und stehe gerade irgendwie voll auf dem Schlauch und kann nicht klar denken, weil mein Schreibtisch heute so voll ist.....
Sachverhalt I. Instanz:
Wir haben in erster Instanz vor dem Landgericht die Beklagte vertreten
Der Kläger hat für die I. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
1. Verhandlungstermin zur mündlichen Verhandlung wurde angesetzt.
Es erging ein Endurteil mit folgendem Inhalt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 261,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2016 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 19/20 und die Beklagte 1/20.
Wie muss der Kostenfestsetzungsantrag nun richtig lauten?
Sachverhalt II. Instanz
Der Kläger gind aufgrund des erstinstanzlichen Urteil in die Berufung.
Das Berufungsverfahren war beim OLG anhängig
Ein Verhandlungstermin fand nicht statt.
Sein Prozessvertreter beantragte wieder Prozesskostenhilfe. Diese wurde jedoch für das Berufungsverfahren abgelehnt. Daraufhin legte der Berufungskläger gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe "sofortige Beschwerde" ein. Diese wurde jedoch mittels Beschluss als unzulässig verworfen.
Im Nachgang wurde ein Beschluss erlassen, dass die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen wird.
Wie müssen nun die Kostenfestsetzungsanträge genau lauten und gestellt werden?
Müssen zwei Kostenfestsetzungsanträge für I. Instanz an das LG und für die II. Instanz an das OLG gestellt werden oder kann man beide Instanzen in einem KFB-Antrag abrechnen.
Welche Gebühren fallen genau an?
Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.......
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
ich bräuchte Unterstützung bzw. einen Denkanstoss für folgenden Sachverhalt:
Ich muss Kostenfestsetzung beantragen für folgenden Fall und stehe gerade irgendwie voll auf dem Schlauch und kann nicht klar denken, weil mein Schreibtisch heute so voll ist.....
Sachverhalt I. Instanz:
Wir haben in erster Instanz vor dem Landgericht die Beklagte vertreten
Der Kläger hat für die I. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
1. Verhandlungstermin zur mündlichen Verhandlung wurde angesetzt.
Es erging ein Endurteil mit folgendem Inhalt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 261,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2016 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 19/20 und die Beklagte 1/20.
Wie muss der Kostenfestsetzungsantrag nun richtig lauten?
Sachverhalt II. Instanz
Der Kläger gind aufgrund des erstinstanzlichen Urteil in die Berufung.
Das Berufungsverfahren war beim OLG anhängig
Ein Verhandlungstermin fand nicht statt.
Sein Prozessvertreter beantragte wieder Prozesskostenhilfe. Diese wurde jedoch für das Berufungsverfahren abgelehnt. Daraufhin legte der Berufungskläger gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe "sofortige Beschwerde" ein. Diese wurde jedoch mittels Beschluss als unzulässig verworfen.
Im Nachgang wurde ein Beschluss erlassen, dass die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen wird.
Wie müssen nun die Kostenfestsetzungsanträge genau lauten und gestellt werden?
Müssen zwei Kostenfestsetzungsanträge für I. Instanz an das LG und für die II. Instanz an das OLG gestellt werden oder kann man beide Instanzen in einem KFB-Antrag abrechnen.
Welche Gebühren fallen genau an?
Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.......
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.