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Abrechnung im Asylverfahren

Verfasst: 11.01.2017, 12:41
von laurasameh
Hallo,

ich wollte mal nachfragen, ob es hier jemanden gibt, der Asylrecht macht und mir kurz sagen kann, wie viele Geschäftsgebühren im außergerichtlichen Asylverfahren anfallen, wenn der RA von Anfang an dabei ist.

Vertritt ein RA den Mdt. bereits in einem Asylgesuchsverfahren oder eigentlich erst gegenüber dem BAMF? Soweit ich weiß, gehört das Dublinverfahren zum Asylverfahren, sodass ich eigentlich davon ausgehe, dass für das ganze außergerichtliche Tätigkeitwerden, lediglich einmal eine Geschäftsgebühr entsteht. Der RA kann ja ggfs. die Gebühr hochsetzen.

Sehe ich das richtig!

Ich danke euch sehr für eine kurze Rückantwort.