Wert für Auskunftserfordern UH-Sache
Verfasst: 10.01.2017, 12:49
Moin Leute,
meine heutige Frage dreht sich um das Thema Wert für außergerichtliche Vertretung.
Mdt ist unterhaltspflichtig (Kind).
Wir haben zunächst, da es 18 Jahre ist, Auskunft über alles mögliche angefordert (Fortgang Schule, Zukunftsaussichten, Einkommen Mutter und eigenes... -das übliche)
Später haben wir UH-Abänderungsantrag gerichtl. gestellt. Gerichtlich ist auch alles klar mit Abrechnen wie üblich..
Wie sieht es aber außergerichtlich aus, welchen Wert legt man zugrunde (Unterhaltsbetrag x 12?)
Danke für Eure Hilfe
renoHL
meine heutige Frage dreht sich um das Thema Wert für außergerichtliche Vertretung.
Mdt ist unterhaltspflichtig (Kind).
Wir haben zunächst, da es 18 Jahre ist, Auskunft über alles mögliche angefordert (Fortgang Schule, Zukunftsaussichten, Einkommen Mutter und eigenes... -das übliche)
Später haben wir UH-Abänderungsantrag gerichtl. gestellt. Gerichtlich ist auch alles klar mit Abrechnen wie üblich..
Wie sieht es aber außergerichtlich aus, welchen Wert legt man zugrunde (Unterhaltsbetrag x 12?)
Danke für Eure Hilfe
renoHL