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Wert für Auskunftserfordern UH-Sache

Verfasst: 10.01.2017, 12:49
von renoHL
Moin Leute,

meine heutige Frage dreht sich um das Thema Wert für außergerichtliche Vertretung.

Mdt ist unterhaltspflichtig (Kind).
Wir haben zunächst, da es 18 Jahre ist, Auskunft über alles mögliche angefordert (Fortgang Schule, Zukunftsaussichten, Einkommen Mutter und eigenes... -das übliche)

Später haben wir UH-Abänderungsantrag gerichtl. gestellt. Gerichtlich ist auch alles klar mit Abrechnen wie üblich..

Wie sieht es aber außergerichtlich aus, welchen Wert legt man zugrunde (Unterhaltsbetrag x 12?)

:thx
Danke für Eure Hilfe
renoHL

Re: Wert für Auskunftserfordern UH-Sache

Verfasst: 10.01.2017, 13:26
von Anahid
Wurde denn außergerichtlich nicht geltend gemacht, dass der Mandant jetzt weniger zu zahlen hat?

Re: Wert für Auskunftserfordern UH-Sache

Verfasst: 11.01.2017, 08:20
von renoHL
Moin Anahid,

doch , klar, haben dann u.a. BWA des Mdt etc. an GegenRa geschicht usw.- hatte ich unter "das Übliche" für mich abgehakt - sorry

Letztendlich zahlt er lt. Gerichtsbeschluss jetzt gar keinen UH mehr.
So war es auch außergerichtl. angestrebt, es wurde kein spezieller Ermäßigungsbetrag genannt oder so; Kind sollte verzichten.
Das Kind hat aber immer weiter fleißig aus dem UH-titel vollstreckt, daher musste eine Abänderungklage her. mit o.g. Ergebnis (Es gab aber keine Vertretung im Rahmen der ZV)

LG renoHL

Re: Wert für Auskunftserfordern UH-Sache

Verfasst: 11.01.2017, 08:23
von Liesel
Dann hast du einen SW für das streitige Verfahren, welchen du auch für die außergerichtliche Tätigkeit zugrunde legst.

Re: Wert für Auskunftserfordern UH-Sache

Verfasst: 11.01.2017, 08:24
von renoHL
OK, dann nehme ich den. Danke