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Abrechnung Ordnungsmittelverfahren

Verfasst: 15.12.2016, 12:42
von Dina-Tabea
Moin,

ich sitze hier über dem Antrag zum Erlass des KFB in einem Ordnungsmittelverfahren. Unser MA soll einen Verstoß gegen einen gerichtlichen Vergleich begangen haben. Daher wurde er "verklagt".

Verfahren ist durch Beschluss erledigt. Antrag wurde zurückgewiesen....

Meine Frage nun:

Gibt es für das Verfahren Verfahrensgebühr 3100, oder wie ich befürchte nur eine 3309 Gebühr, sprich 0,3 3309 zzgl. Auslagen und MwSt.?

Chef hätte gerne die 3100...

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

VG Dina-Tabea

Re: Abrechnung Ordnungsmittelverfahren

Verfasst: 15.12.2016, 12:44
von Liesel
Ordnungsmittelverfahren ist Vollstreckung

Re: Abrechnung Ordnungsmittelverfahren

Verfasst: 15.12.2016, 13:16
von Dina-Tabea
Danke... also 0,3 nach 3309...

freu... Wer sagt´s dem Chef.... :x(

Wünsche noch allen einen schönen Tag...