Hallo zusammen,
wir streiten uns hier über folgende (sicherlich für euch eine banale) Frage;)
Kostengrundentscheidung kam zusammen mit Ablehnung unseres PKH Antrags für unseren Mandanten, der Beklagter ist. Kläger muss Kosten tragen.
Habe jetzt den KFA gemacht, [u]ohne Zinsen[/u], da wir von dem Mandanten noch gar keine Zahlung erhalten hatten, auch nichts über PKH abgerechnet wurde.
Bin der Meinung, dass ihm mangels vorheriger Zahlung auch keine Zinsen zustehen. Herr Chef ist anderer Meinung.
Was stimmt denn nun?
KFA, Zinsen ein Muss?!?
- Ciara
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Die Zinsen stehen unabhängig von einer Zahlung zu.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Pepples
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Nein, in dem Fall behalte ich auch die Zinsen. Dem Mandanten ist ja kein Schaden entstanden.
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