KFA, Zinsen ein Muss?!?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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E_S
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#1

13.12.2016, 13:05

Hallo zusammen,

wir streiten uns hier über folgende (sicherlich für euch eine banale) Frage;)

Kostengrundentscheidung kam zusammen mit Ablehnung unseres PKH Antrags für unseren Mandanten, der Beklagter ist. Kläger muss Kosten tragen.

Habe jetzt den KFA gemacht, [u]ohne Zinsen[/u], da wir von dem Mandanten noch gar keine Zahlung erhalten hatten, auch nichts über PKH abgerechnet wurde.

Bin der Meinung, dass ihm mangels vorheriger Zahlung auch keine Zinsen zustehen. Herr Chef ist anderer Meinung.

Was stimmt denn nun?
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Ciara
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#2

13.12.2016, 13:11

Die Zinsen stehen unabhängig von einer Zahlung zu.
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E_S
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#3

13.12.2016, 13:14

Danke für die schnelle Antwort:-)

d. h., bei Erstattung durch Kläger behalten wir die Gebühren und der Mdt bekommt die Zinsen ausgekehrt? Obwohl er gar nichts gezaht hatte?
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#4

13.12.2016, 13:50

Nein, in dem Fall behalte ich auch die Zinsen. Dem Mandanten ist ja kein Schaden entstanden. :vogel
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