(Teil-)Klagerücknahme vor Abgabe an Streitgericht
Verfasst: 09.12.2016, 12:45
Hallo liebes Forum,
wir haben folgenden Fall bei uns, der uns Kopfschmerzen bereitet:
Der Mandant hat einen Mahnbescheid in Höhe von 20.000,00 € beantragt. Dagegen wurde durch den Anwalt des Gegners Widerspruch eingelegt. Nach unserer Prüfung sind nur knapp 75 % wirklich begründet, so dass
wir auch nur 15.000 € ins streitige Verfahren abgeben wollen. Wie sieht es mit den Kosten dann ganz genau aus. Bilden sich daraus dann sozusagen 2 Verfahren mit je 5.000,00 € und 15.000,00 € Gegenstandswert ?
Dann könnte es ja billiger sein, den Gesamtbetrag zur Abgabe zu beantragen und dann 25% zu verlieren ?
Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
wir haben folgenden Fall bei uns, der uns Kopfschmerzen bereitet:
Der Mandant hat einen Mahnbescheid in Höhe von 20.000,00 € beantragt. Dagegen wurde durch den Anwalt des Gegners Widerspruch eingelegt. Nach unserer Prüfung sind nur knapp 75 % wirklich begründet, so dass
wir auch nur 15.000 € ins streitige Verfahren abgeben wollen. Wie sieht es mit den Kosten dann ganz genau aus. Bilden sich daraus dann sozusagen 2 Verfahren mit je 5.000,00 € und 15.000,00 € Gegenstandswert ?
Dann könnte es ja billiger sein, den Gesamtbetrag zur Abgabe zu beantragen und dann 25% zu verlieren ?
Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.