Abrechnung außerordentliche Kündigung Kindergartenplatz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JanineMo
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#1

08.12.2016, 10:04

Hallo ihr Lieben.

Ich habe nun eine Akte auf dem Tisch und komme nicht wirklich weiter.

Folgender Sachverhalt:

Mandantin bekommt außerordentliche Kündigung der Betreuungsverträge ihrer beider Kinder.

Mit unserem Schreiben an die Gegenseite wenden wir uns ausdrücklich gegen die Kündigung.

Nun bekommen wir Schreiben, dass an der Kündigung nicht festgehalten wird und die Kinder weiter betreut werden.

Wie rechne ich hier ab? Welchen Gegenstandswert nehme ich hier? Den Monatsbeitrag x 12 (und dies für beide Plätze dann zusammenrechnen)? Und nehme ich hier eine 1,3 Geschäftsgebühr?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
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alraune
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#2

08.12.2016, 11:52

JanineMo hat geschrieben:Welchen Gegenstandswert nehme ich hier? Den Monatsbeitrag x 12 (und dies für beide Plätze dann zusammenrechnen)?
Würde ich so machen.
JanineMo hat geschrieben:Und nehme ich hier eine 1,3 Geschäftsgebühr?
Geschäftsgebühr ja, bei der Höhe kommt es auf Euren Aufwand, den Umfang der Angelegenheit und die Bedeutung der Sache für Euren Mandanten an. War dies alles durchschnittlich, rechnet Ihr eine 1,3 Gebühr ab. Bei über- oder unterdurchnittlichem Aufwand etc. entsprechend mehr oder weniger.
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