Gebühr RZV nach MB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#31

28.11.2017, 10:28

Wobei diese Gebühr nicht zu den notwendigen Kosten gehört und nur bei freiwilliger Übernahme vom Schuldner zu leisten ist.
AzubineNRW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 25.02.2016, 08:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#32

28.11.2017, 10:54

Welche Gebühr leistet wer freiwillig? Also wer soll es denn dann zahlen, der Mandant? Der bat ja nicht um Ratenzahlung.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#33

28.11.2017, 11:34

Der ist aber Euer Auftraggeber. Und schuldet Euch Eure Vergütung für die beauftragte Tätigkeit. Erst im zweiten Schritt kann man schauen, ob irgendein Dritter diese Kosten zu erstatten hat.
Antworten