3308 Gegenstandswert nach Zahlung der Hauptforderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

10.11.2016, 12:08

Hallo,

welchen Gegenstandswert nehme ich denn für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid wenn auf einen Mahnbescheid die Hauptfordeurng gezahlt wurde aber die Gerichts- und RA-Kosten nicht?

Wir haben den VB nur noch bzgl. der Gerichts- und RA-Kosten beantragt, welchen Gegenstandswert nehme ich dann für die Berechnung der 3308?

Nehme ich den Wert nach der noch offenen Forderung ohne die Hauptforderung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. :-)
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AliceImWunderland
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#2

10.11.2016, 12:21

Der Gegenstandswert wäre die Forderung, wegen welcher der VB beantragt worden ist. Also die Restforderung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
RENOCTBLN
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#3

10.11.2016, 14:13

Danke! :-)
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