KFA Mwst vergessen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

21.10.2016, 12:41

Hallo,

wir haben einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt, aber leider vergessen die Mwst mit zu berechnen.

Unter den aufgeführten Kosten steht allerdings der Satz, dass der Mandant NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Nun hat das Gericht aber die Kosten natürlich ohne Mwst festgesetzt.

Bringt es hier was, wenn ich gegen den KFB Erinnerung einlege und nochmal mitteile, dass der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und dass deswegen der Mwst-Betrag in Höhe von .... dem KFB hinzugefügt werden muss.

Oder geht das nicht, weil es unser Fehler war?
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AliceImWunderland
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#2

21.10.2016, 12:54

Wenn der KFB noch nicht rechtskräftig ist, kannst du ohne Weiteres eine Nachfestsetzung beantragen.

Wenn der KFB bereits rechtskräftig ist, dann ist es umstritten, ob noch eine Nachfestsetzung erfolgen kann.
Nein: BGH NJW 2003, 1462 (Beschluss vom 16.01.2003 – v ZB 51/02 -)
Ja: OLG Nürnberg vom 27.11.2001 – 4 W 3813/01

Einen Versuch ist es Wert.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#3

21.10.2016, 13:36

Du musst nicht Erinnerung einlegen, sondern Nachfestsetzung beantragen. Denn der KFB ist ja nicht falsch. Er entspricht genau Eurem Antrag. Ob Du da den Satz drunter schreibst oder nicht: Keine MwSt angemeldet, wird auch keine festgesetzt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

24.10.2016, 12:48

OK. wie formuliere ich denn den Nachfestsetzungsantrag?

So wie einen Kostenfestsetzungantrag?

Ich liste sicher nur noch den Mehrwersteuerbetrag auf, oder?

Die Verzinsung beantrage ich auch wenn ich nur die Mehrwertsteuer nachträglich festsetzen lassen möchte, oder?
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#5

24.10.2016, 12:50

RENOCTBLN hat geschrieben:Die Verzinsung beantrage ich auch wenn ich nur die Mehrwertsteuer nachträglich festsetzen lassen möchte, oder?
ja, genau. Ich mach in solchen Fällen den Kfa ganz normal wie üblich und füge nur unten zwei Zeilen ein, wo eine ausweist, was bereits festgesetzt ist und was demnach noch festzusetzen bleibt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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