Auslagenpauschale KFB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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EFAndi1
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#1

18.10.2016, 08:19

Guten morgen zusammen!

Ich brauche mal eure Hilfe, da ich derzeit einen kleinen Disput mit einem Rechtspfleger zum Thema Auslagenpauschale führe.

Zum Sachverhalt:

Mdt. (vorsteuerabzugsberechtigt) = Gläubiger. Forderung: 117,59 €
Verfahrensgang: vorgerichtl. Mahnschreiben - Mahnbescheid - Widerspruch - Anspruchsbegründung - VU - Einspruch - Einspruchsrücknahme.

Mein KFA sah so aus:

GW 117,59
VG MB 3305, 1,0 45,00 €
Anrechnung GG -20,25 €
VG 3100 58,50 €
Anrechnung 3305 -45,00 €
AP iHv 9,00 € bleibt bestehen
TG 3105 22,50 €
Zwischensumme 51,75 €
PTP 25,20 €
Gesamt 76,95 €.
zzgl. GK 105,00 €

Im Kostenfestsetzungsverfahren gab es die erste Monierung des Rechtspflegers hinsichtlich der Auslagenpauschale:

"Die Auslagenpauschale beträgt gem. VV Nr. 7002 RVG 20 % der Gebühren, höchstens 20,00 €. Es ist daher beabsichtigt, die beantragte Pauschale iHv 25,20 € auf 10,35 € (20 % aus der Zwischensumme von 51,75 €) zu reduzieren."

Hierzu hatte ich Stellung genommen, dass Mahnverfahren und streitiges Verfahren verschiedene Angelegenheiten sind unter Bezugnahme auf § 17 Nr. 2 RVG und eine Anrechnung der Pauschalen insoweit nicht stattfindet.

Nun habe ich den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Der Rechtspfleger kürzt die Auslagenpauschale mit folgender Begründung:

"Nach § 17 Nr. 2 RVG stellen Mahnverfahren und streitiges Verfahren verschiedene Angelegenheiten dar, so dass die Auslagenpauschale in jeder Angelegenheit gesondert verlangt werden kann. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Pauschale für das streitige Verfahren aus dem Gebührenvolumen vor Anrechnung zu berechnen ist. Vielmehr ist bei der Berechnung der Auslagenpauschale von der Gebühr für das streitige Verfahren die Gebühr des Mahnverfahrens abzuziehen, denn nur insoweit handelt es sich um die gesetzliche Gebühr, nach der sich die Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 VV-RVG berechnet.

Die Auslagenpauschale Nr. 7002 VV-RVG beträgt demnach für das Mahnverfahren unter Berücksichtigung der Anrechnung der titulierten Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG nebst Auslagen im vorgerichtlichen Verfahren 3,15 € und für das gerichtliche Verfahren unter Berücksichtigung der Anrechnung der Mahngebühr auf die Geschäftsgebühr sowie der entstandenen Terminsgebühr 7,20 €, in Summe 10,35 €."

Nun stehe ich hier vollkommen auf dem Schlauch. Ich bin der Meinung, dass diese Anrechnungen vom Rechtspfleger nicht stimmen können. Ich habe schon den Kommentar hierzu gewälzt, komme aber nicht weiter.

Ich würde gegen den KFB gerne Erinnerung einlegen, mir fehlt aber hier eine konkrete Idee zur Begründung.

Könnt Ihr mir helfen?

Vielen Dank
LG: Andrea
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Anahid
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#2

18.10.2016, 09:53

Guck mal die Entscheidungen, die unser Dino hier im Rechtspflegerforum gepostet hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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EFAndi1
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#3

18.10.2016, 13:08

Danke Anahid. Der Meinung bin ich nämlich auch, dass die AP aus den Gebühren vor Anrechnung berechnet werden muss.

Dann werde ich mal die Erinnerung lostreten. Bin gespannt, was passiert.

LG :thx
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#4

18.10.2016, 18:04

Ich auch. :mrgreen: Bitte das Ergebnis mitteilen. 120
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#5

19.10.2016, 08:03

Ich melde mich, sobald ich die Entscheidung hierzu habe.

Das wird allerdings dauern, da das Gericht sehr langsam arbeitet. Mein KFA war immerhin aus Oktober 2015 :schock
LG: Andrea
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Tigerle
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#6

19.10.2016, 08:38

Deswegen schreibe ich in solchen Fällen immer die Auslagenpauschale getrennt auf, d.h. ich schreibe sie einmal zu den Gebühren des Mahnverfahrens und einmal zu den Gebühren des gerichtlichen Verfahrens, damit gab es noch keine Probleme und keine Monierung, dass die Auslagenpauschale zu hoch ist.

Ich würde quasi wie folgt den Antrag stellen (ich habe mal Deine Zahlen übernommen)
VG MB 3305, 1,0 45,00 €
Anrechnung GG -20,25 € müsste es hier nicht eine höhere Anrechnung sein und zwar 29,25 EUR ??
PTP 9,00 EUR
VG 3100 58,50 €
Anrechnung 3305 -45,00 €
AP iHv 9,00 € bleibt bestehen
TG 3105 22,50 €
PTP 16,20 €
Gesamt 76,95 €.
zzgl. GK 105,00 €
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#7

19.10.2016, 09:15

Danke Tigerle,

das ist eine gute Idee, aber ich bin nicht sicher, ob ich das mit meinem Programm (RA-Micro) hinkriege.

Mit der Anrechnung hast du Recht, hier hab ich mich einfach nur vertippt :oops:
LG: Andrea
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Tigerle
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#8

19.10.2016, 09:19

EFAndi1 hat geschrieben:Danke Tigerle,

das ist eine gute Idee, aber ich bin nicht sicher, ob ich das mit meinem Programm (RA-Micro) hinkriege.

Mit der Anrechnung hast du Recht, hier hab ich mich einfach nur vertippt :oops:
In der Kanzlei habe ich auch RA-Micro, ich ziehe mir die Rechnung immer in die Word-Datei und ändere das dann selbst, RA-Micro zieht es immer zusammen.
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EFAndi1
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#9

06.03.2018, 12:27

Hallo zusammen,

nun habe ich endlich nach meiner Beschwerde das Ergebnis des Amtsgerichts vorliegen. Es wurde ein Beschluss erlassen, wonach der Rechtspfleger meine ursprünglich berechneten Gebühren nebst Auslagenpauschale usw. festgesetzt hat. In der Begründung wurde einfach meine Kostenaufstellung aus dem ursprünglichen Antrag übernommen. Geht doch :yeah .

Jetzt kann ich endlich auch die Verfahrenskosten eintreiben.

Ich wünsche euch einen schönen Tag
LG: Andrea
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Anahid
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#10

06.03.2018, 12:32

Nach immerhin "nur" fast 1 1/2 Jahren. Hey....die sind ja wirklich richtig schnell in Deiner Ecke. :lolaway

Aber danke, dass Du nach der langen Zeit noch dran denkst, das Ergebnis mitzuteilen. Das tun die wenigsten. :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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