Sozialrecht - Abrechnung Klage m. 2 Bescheiden

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lola
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#1

10.10.2016, 09:00

Guten Morgen zusammen,

ich habe Probleme mit den Gebühren bei einer sozialrechtlichen Konstellation und nach welcher Gebührengrundlage abzurechnen ist:

RA wird im Widerspruchsverfahren zunächst tätig: Es gibt zwei Bescheide gegen den Mandanten aus dem Sozialrecht. Einen Feststellungsbescheid (über zB AU-Zeiten), den würde ich nach den entstandenen Betragsrahmegebühren abrechnen und einen sich daran anschließenden Rückforderungsbescheid (zB über zuviel gezahltes Krankengeld), den ich nach der Höhe der Rückforderung (Streitwert) abrechnen würde. Vorgerichtlich also zwei Bescheide und alles getrennt abrechenbar.

Jetzt hat RA nur eine Klage erhoben und in der Klage greift er gleichzeitig beide Bescheide an. Rechne ich jetzt die RA-Gebühren für die Klage so ab, als wären zwei Klagen getrennt erhoben worden? Also einmal nach Betragsrahmen- und einmal nach dem Streitwert oder muss ich das irgendwie alles in einem Topf vermischen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand hat einen Tipp!

Grüße, Lola!
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Pepples
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#2

10.10.2016, 09:34

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Lola
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#3

10.10.2016, 10:17

:wink1 sorry - erledigt! :-)
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Adora Belle
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#4

10.10.2016, 10:58

Das geht beides nach Betragsrahmen, wegen §§3 Abs.1 RVG, 183 SGG. Wenn beide Bescheide in einem Verfahren angegriffen werden, muss halt innerhalb des Rahmens nach §14 erhöht werden.
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