Abrechnung VU außergerichtl.,Klage,Widerklage
Verfasst: 28.09.2016, 11:41
Ich habe mich hier schon im Forum belesen und bräuchte nur eure Einschätzung bezlg. meiner Abrechnungen mit RSV, Mdt. und Haftpflicht
Wir fordern außergerichtl. von gegn. Vers. 1.063,00 €. Es erfolgt keine Zahlung und wir reichen Klage ein.
Gegenseite erhebt Widerklage (SW: 2.704,21 €)
Wir vertreten Kläger (Halter), Drittwiderbekl. zu 1 (Fahrer) und Drittwiderbekl. zu 2 (Vers.)
Nach Verhandlung: Klage abgewiesen, Widerklage stattgegeben und Kostenquotelung.
SW Klage: 1063,00 €, SW Widerklage: 2704,21 €
Meine Abrechnung gegenüber RSV des Mdt./Kläger
I.Instanz
GW: 3.767,21 € (Klage + Widerklage)
Davon VG und TG, Auslagen = 650,00 €
davon 28,22 % (1.063,00 x 100 / 3.767,21) = 183,43 €
Honorarauslage Akteneinsicht, MWSt = 232,56 €
RSV hatte bereits als Vorschuss 314,46 € gezahlt, macht also ein Gebührenguthaben von 81,90 €
Außergerichtl. an RSV
GG aus 1.063,00, Ausl., MWSt = 201,71 € - 81,90 € (Gebührenguthaben)= 119,81 €
Abrechnung an Haftplicht
GW: 3.767,21 €
Hiervon VG und TG, davon dann 71,78 % = 466,57 €
+ Erhöhung 0,3 aus 2.704,21 € = 60,30 €
zzgl. MWSt. = 526,87 €
Kommt auf die Erhöhungsgebühr jetzt nochmal Auslagenpauschale drauf?
Ich hoffe ihr blickt einigermaßen durch in dem Chaos und könnt mir eure Meinung sagen.
Wir fordern außergerichtl. von gegn. Vers. 1.063,00 €. Es erfolgt keine Zahlung und wir reichen Klage ein.
Gegenseite erhebt Widerklage (SW: 2.704,21 €)
Wir vertreten Kläger (Halter), Drittwiderbekl. zu 1 (Fahrer) und Drittwiderbekl. zu 2 (Vers.)
Nach Verhandlung: Klage abgewiesen, Widerklage stattgegeben und Kostenquotelung.
SW Klage: 1063,00 €, SW Widerklage: 2704,21 €
Meine Abrechnung gegenüber RSV des Mdt./Kläger
I.Instanz
GW: 3.767,21 € (Klage + Widerklage)
Davon VG und TG, Auslagen = 650,00 €
davon 28,22 % (1.063,00 x 100 / 3.767,21) = 183,43 €
Honorarauslage Akteneinsicht, MWSt = 232,56 €
RSV hatte bereits als Vorschuss 314,46 € gezahlt, macht also ein Gebührenguthaben von 81,90 €
Außergerichtl. an RSV
GG aus 1.063,00, Ausl., MWSt = 201,71 € - 81,90 € (Gebührenguthaben)= 119,81 €
Abrechnung an Haftplicht
GW: 3.767,21 €
Hiervon VG und TG, davon dann 71,78 % = 466,57 €
+ Erhöhung 0,3 aus 2.704,21 € = 60,30 €
zzgl. MWSt. = 526,87 €
Kommt auf die Erhöhungsgebühr jetzt nochmal Auslagenpauschale drauf?
Ich hoffe ihr blickt einigermaßen durch in dem Chaos und könnt mir eure Meinung sagen.