Anrechnung Geschäftsgebühr im KFA auf Beklagtenseite
Verfasst: 28.09.2016, 10:17
Hallo ihr Lieben!
Ich brauche kurz eure Hilfe, stehe auf dem Schlauch...
Wir sind Kläger und haben mit der Klage eine volle Geschäftsgebühr eingeklagt. Die Sache ist jetzt mit Vergleich, in dem die Geschäftsgebühr mit verglichen wurde, erledigt.
Jetzt geht es um die Kosten. Wir als Kläger rechnen im Kostenfestsetzungsverfahren die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr an, das ist klar. Aber was ist mit dem Beklagten? Muss der Beklagte die Geschäftsgebühr in seinem KFA auch anrechnen? Ich meine ja...
Ich soll das laut meinem Chef mal prüfen und Entscheidungen raussuchen. Unstreitig ist, dass beide Parteien außergerichtlich tätig waren.
Danke für eure Hilfe!
Ich brauche kurz eure Hilfe, stehe auf dem Schlauch...
Wir sind Kläger und haben mit der Klage eine volle Geschäftsgebühr eingeklagt. Die Sache ist jetzt mit Vergleich, in dem die Geschäftsgebühr mit verglichen wurde, erledigt.
Jetzt geht es um die Kosten. Wir als Kläger rechnen im Kostenfestsetzungsverfahren die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr an, das ist klar. Aber was ist mit dem Beklagten? Muss der Beklagte die Geschäftsgebühr in seinem KFA auch anrechnen? Ich meine ja...
Ich soll das laut meinem Chef mal prüfen und Entscheidungen raussuchen. Unstreitig ist, dass beide Parteien außergerichtlich tätig waren.
Danke für eure Hilfe!