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Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forderung

Verfasst: 02.09.2016, 12:37
von vanhitomi
Moin Ihr Lieben.

Ein Kollege hat im Vorwege per Mahnbescheid und Klage insgesamt ca. € 19.000,00 tituliert. Mietschulden, RA-Gebühren, GK etc.
Tatsächlich sind mehr als € 22.000,00 offen.

Nun habe ich die Sache bekommen - und mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart.

Was kann ich dafür abrechnen?
~ 0,3 nach 3309 wg. Zwvs-Maßnahme?
~ 1,3 GG nach 2300 wg. außergerichtlicher Tätigkeit?
~ 1,5 EG weil ich eine Einigung erzielt habe --> über die Differenz zwischen titulierter und untitulierter Forderung oder über den Gesamtbetrag von mind. € 22.000?

Ergänzungsfrage:
Der Kollege hat - bevor ich die Sache von der Mandantin übertragen bekommen habe - zwei Mal (fragt mich besser nicht warum) eine Pfändung beauftragt. Mit dem alten Formular :angst .
Die GVZin hat noch keine Zwvs begonnen, da sie erst dafür einen Vorschuss will (der Kollege hat es nämlich in der Vergangenheit versäumt Bereitstellungskosten für abgesagte Zwangsräumungen zu zahlen!).
Wegen der Ratenzahlungsvereinbarung werde ich die Pfändungsaufträge "stornieren". Welche Gebühr fällt dabei an? 0,3 nach 3309?


Danke & Grüße vom Schreibtsich

Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forder

Verfasst: 02.09.2016, 13:04
von Anahid
vanhitomi hat geschrieben: Was kann ich dafür abrechnen?
~ 0,3 nach 3309 wg. Zwvs-Maßnahme?nein, da bereits die ZV läuft
~ 1,3 GG nach 2300 wg. außergerichtlicher Tätigkeit? ja aus der Differenz
~ 1,5 EG weil ich eine Einigung erzielt habe --> über die Differenz zwischen titulierter und untitulierter Forderung oder über den Gesamtbetrag von mind. € 22.000? 20 % aus dem Gesamtbetrag

Ergänzungsfrage:
Der Kollege hat - bevor ich die Sache von der Mandantin übertragen bekommen habe - zwei Mal (fragt mich besser nicht warum) eine Pfändung beauftragt. Mit dem alten Formular :angst .
Die GVZin hat noch keine Zwvs begonnen, da sie erst dafür einen Vorschuss will (der Kollege hat es nämlich in der Vergangenheit versäumt Bereitstellungskosten für abgesagte Zwangsräumungen zu zahlen!).
Wegen der Ratenzahlungsvereinbarung werde ich die Pfändungsaufträge "stornieren". Welche Gebühr fällt dabei an? 0,3 nach 3309? pro Pfändung eine 0,3 aus 3309

Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forder

Verfasst: 02.09.2016, 13:24
von vanhitomi
Danke Anahid!

Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forder

Verfasst: 02.09.2016, 13:25
von vanhitomi
Wieso "nur" 20 % aus dem Gesamtbetrag?

Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forder

Verfasst: 02.09.2016, 13:32
von Adora Belle
§31b RVG.

Re: Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forder

Verfasst: 02.09.2016, 14:58
von vanhitomi
TOP & danke!