Abrechnung Arbeitsrecht
Verfasst: 27.07.2016, 08:22
Hallo ihrs
könnte mir jemand helfen bei einer arbeitsrechtlichen Abrechnung? Die Sache ist sehr umfangreich verlaufen....
Sachverhalt ist folgender:
Mdt (Arbeitgeber) beabsichtigte, seinen Betrieb zum Jahresende 2015 aufzugeben. Er beschäftigt(e) eine schwerbehinderte Dame. Anwalt hat einen Antrag auf Zustimmung beim Integrationsamt gestellt, wo dann mitgeteilt wurde, dass mit einer Entscheidung binnen 3 Monaten gerechnet werden kann. Sodann hat er zusätzlich noch einen Antrag auf Zustimmung einer Änderungskündigung gestellt, weil Mdt dann doch lieber den Betrieb verkleinern wollte und nicht komplett aufgeben. Antrag auf Zustimmung der Kündigung wurde abgelehnt, Antrag auf Änderungskündigung wurde stattgegeben. Gegen die Ablehnung haben wir Widerspruch eingelegt, gegen die Zustimmung der Änderungskündigung hat die Gegenseite Widerpsruch eingelegt. Später hat mein RA noch mit dem gegn. RA diskutiert, weil Mdt den Betriebssitz verlegen wollte....
Hier jetzt meine Fragen, da wird uns im Büro nicht einig sind:
Beträgt hier der SW (lediglich) 3 BMG?
Muss ich die Sache als eine Angelegenheit abrechnen? Ich bin der Meinung ja, aber der RA meinte, es können sogar 3 "Angelegenheiten" abgerechnet werden (Kündigung, Änderungskündigung, Betriebsverlegung)
Kann mir bitte wer auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank schonmal im Voraus
könnte mir jemand helfen bei einer arbeitsrechtlichen Abrechnung? Die Sache ist sehr umfangreich verlaufen....
Sachverhalt ist folgender:
Mdt (Arbeitgeber) beabsichtigte, seinen Betrieb zum Jahresende 2015 aufzugeben. Er beschäftigt(e) eine schwerbehinderte Dame. Anwalt hat einen Antrag auf Zustimmung beim Integrationsamt gestellt, wo dann mitgeteilt wurde, dass mit einer Entscheidung binnen 3 Monaten gerechnet werden kann. Sodann hat er zusätzlich noch einen Antrag auf Zustimmung einer Änderungskündigung gestellt, weil Mdt dann doch lieber den Betrieb verkleinern wollte und nicht komplett aufgeben. Antrag auf Zustimmung der Kündigung wurde abgelehnt, Antrag auf Änderungskündigung wurde stattgegeben. Gegen die Ablehnung haben wir Widerspruch eingelegt, gegen die Zustimmung der Änderungskündigung hat die Gegenseite Widerpsruch eingelegt. Später hat mein RA noch mit dem gegn. RA diskutiert, weil Mdt den Betriebssitz verlegen wollte....
Hier jetzt meine Fragen, da wird uns im Büro nicht einig sind:
Beträgt hier der SW (lediglich) 3 BMG?
Muss ich die Sache als eine Angelegenheit abrechnen? Ich bin der Meinung ja, aber der RA meinte, es können sogar 3 "Angelegenheiten" abgerechnet werden (Kündigung, Änderungskündigung, Betriebsverlegung)
Kann mir bitte wer auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank schonmal im Voraus