Gegenstandswert bei Entlassung aus dem Mietvertrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
ManuTob
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 17.06.2011, 12:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: MandantWin

#1

06.07.2016, 14:21

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte eure Hilfe:

Unsere Mandantin bewohnte zusammen mit einer Freundin eine Wohnung. Wir haben die Gegnerin (also die Freundin) aufgefordert, Ihre Zustimmung zum Entlass unserer Mandantin aus dem gemeinsamen Mietvertrag zuzustimmen.

Aus welchem Gegenstandswert kann ich hier abrechnen? 12 x Kaltmiete?
Zuletzt geändert von ManuTob am 15.07.2016, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

06.07.2016, 14:30

wenn die beiden sich die Miete geteilt haben, würde ich eventuell den hälftigen Betrag * 12 nehmen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

07.07.2016, 08:48

Ich würde das genauso wie Muschel machen. Vor allem würde ich die Überschrift des Threads so gestalten, dass diese für die Suchfunktion brauchbar ist. :sad:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten