Kostenfestsetzung mit RA-Kosten, Parteikosten etc.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#11

21.07.2017, 15:03

Vielen Dank für die Unterstützung und die Erklärungen!!!

:thx
Moschele11
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#12

21.07.2017, 15:08

Hallo Ihr Lieben,

noch eine Frage hinsichtlich Parteikosten:

In einem Kostenfestsetzungsantrag werden geltend gemacht die Reisekosten der Partei zur ersten Information des Prozeßbevollmächtigten (KFZ Kosten und Zeitaufwand). Also es geht nicht um die Teilnahme an einem Gerichtstermin, sondern zur "Reise" hinsichtlich der Besprechung zwischen Anwalt und Partei.

Ich bin etwas irritiert, ist dies festsetzbar?

LG

Moschele
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#13

21.07.2017, 15:31

Moschele11 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,

noch eine Frage hinsichtlich Parteikosten:

In einem Kostenfestsetzungsantrag werden geltend gemacht die Reisekosten der Partei zur ersten Information des Prozeßbevollmächtigten (KFZ Kosten und Zeitaufwand). Also es geht nicht um die Teilnahme an einem Gerichtstermin, sondern zur "Reise" hinsichtlich der Besprechung zwischen Anwalt und Partei.

Ich bin etwas irritiert, ist dies festsetzbar?

LG

Moschele
Wenn die Partei einen Anwalt nicht an ihrem Wohn-/Geschäftssitz beauftragt, ist das deren Problem und nicht erstattungsfähig. Es sei denn, der Anwalt ist am Prozessort und die Partei sitzt außerhalb.
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