Vielen Dank für die Unterstützung und die Erklärungen!!!
Kostenfestsetzung mit RA-Kosten, Parteikosten etc.
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Hallo Ihr Lieben,
noch eine Frage hinsichtlich Parteikosten:
In einem Kostenfestsetzungsantrag werden geltend gemacht die Reisekosten der Partei zur ersten Information des Prozeßbevollmächtigten (KFZ Kosten und Zeitaufwand). Also es geht nicht um die Teilnahme an einem Gerichtstermin, sondern zur "Reise" hinsichtlich der Besprechung zwischen Anwalt und Partei.
Ich bin etwas irritiert, ist dies festsetzbar?
LG
Moschele
noch eine Frage hinsichtlich Parteikosten:
In einem Kostenfestsetzungsantrag werden geltend gemacht die Reisekosten der Partei zur ersten Information des Prozeßbevollmächtigten (KFZ Kosten und Zeitaufwand). Also es geht nicht um die Teilnahme an einem Gerichtstermin, sondern zur "Reise" hinsichtlich der Besprechung zwischen Anwalt und Partei.
Ich bin etwas irritiert, ist dies festsetzbar?
LG
Moschele
- Anahid
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Wenn die Partei einen Anwalt nicht an ihrem Wohn-/Geschäftssitz beauftragt, ist das deren Problem und nicht erstattungsfähig. Es sei denn, der Anwalt ist am Prozessort und die Partei sitzt außerhalb.Moschele11 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
noch eine Frage hinsichtlich Parteikosten:
In einem Kostenfestsetzungsantrag werden geltend gemacht die Reisekosten der Partei zur ersten Information des Prozeßbevollmächtigten (KFZ Kosten und Zeitaufwand). Also es geht nicht um die Teilnahme an einem Gerichtstermin, sondern zur "Reise" hinsichtlich der Besprechung zwischen Anwalt und Partei.
Ich bin etwas irritiert, ist dies festsetzbar?
LG
Moschele
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.