Kostenfestsetzung Vergleich - HILFE!
Verfasst: 04.07.2016, 10:57
Hallo allerseits,
ich hoffe ihr könnt mir schnell mal helfen, ich steh total auf dem Schlauch gerade. Kostenfestsetzungen mache ich nicht oft und wir rechnen auch sehr wenig nach RVG ab, deshalb bin ich jetzt grad etwas überfordert
Also, wir vertreten in einem Rechtsstreit den Beklagten zu 3). Nun ist ein Vergleich geschlossen worden und ich soll die Kosten festsetzen für unseren Beklagten.
Im Beschluss steht folgendes:
- Mit Abschluss des Vergleiches sind darüber hinaus alle etwaigen Ansprüche des Klägers auch gegenüber den Beklagten zu 2) und 3) abgegolten und erledigt.
- Die Parteien sind sich darüber einig, daß die streitgegenständliche Beteiligung beim Kläger verbleibt.
- Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie die Kosten des Vergleiches und die Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) jeweils zu 4%. Der Kläger trägt die Gerichtskosten zu 92% sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) jeweils zu 96%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
Was setze ich jetzt fest? Nur außergerichtliche Kosten, also Geschäftsgebühr? Oder auch Verfahrensgebühr (wir sind ja für unseren Mandanten im gerichtlichen Verfahren auch tätig gewesen und haben Anträge gestellt)?
Sorry, ich steh grad echt so aufm Schlauch
Freue mich über eine Erleuchtung
ich hoffe ihr könnt mir schnell mal helfen, ich steh total auf dem Schlauch gerade. Kostenfestsetzungen mache ich nicht oft und wir rechnen auch sehr wenig nach RVG ab, deshalb bin ich jetzt grad etwas überfordert
Also, wir vertreten in einem Rechtsstreit den Beklagten zu 3). Nun ist ein Vergleich geschlossen worden und ich soll die Kosten festsetzen für unseren Beklagten.
Im Beschluss steht folgendes:
- Mit Abschluss des Vergleiches sind darüber hinaus alle etwaigen Ansprüche des Klägers auch gegenüber den Beklagten zu 2) und 3) abgegolten und erledigt.
- Die Parteien sind sich darüber einig, daß die streitgegenständliche Beteiligung beim Kläger verbleibt.
- Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie die Kosten des Vergleiches und die Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) jeweils zu 4%. Der Kläger trägt die Gerichtskosten zu 92% sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) jeweils zu 96%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
Was setze ich jetzt fest? Nur außergerichtliche Kosten, also Geschäftsgebühr? Oder auch Verfahrensgebühr (wir sind ja für unseren Mandanten im gerichtlichen Verfahren auch tätig gewesen und haben Anträge gestellt)?
Sorry, ich steh grad echt so aufm Schlauch
Freue mich über eine Erleuchtung