Liebe Nutzer,
uns wurde ein KFB (vollstreckbare Ausfertigung), wonach die Gegenseite an uns zahlen soll, zugestellt (Vergleich wurde geschlossen). Ein Monat später erhalten wir nun den KFA (§ 106) der Gegenseite mit Hinweis das die Kosten des Klägers (Gegenseite) gesondert ausgeglichen werden nun sollen wir hierauf Stellungnehmen. Wie kann es sein dass der KFA nach dem KFB zugestellt wird und was hat dass mit dem gesonderten Ausgleich der Kosten zu bedeuten?
Vielen Danl im Vorraus
Zustellung eines KFAs nach Zustellung eines KFBs
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Ja der Kläger zahlt 7/9 und der Beklagte (wir) 2/9
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Sind in dem ersten KFB denn dann überhaupt Kosten der Gegenseite berücksichtigt? Für mich sieht das so aus, als wenn Ihr Kostenausgleichung beantragt habt, die Gegenseite die Möglichkeit hatte, auch ihre Kosten anzumelden, dies nicht getan hat und der KFB somit nur über Eure Kosten und die Gerichtskosten ergangen ist, sodass die Gegenseite nun nachträglich die dort entstandenen Kosten zur Ausgleichung anmeldet.
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Im KFB sind nur die Kosten berücksichtigt die vom Kläger an uns zu zahlen sind
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Das meine ich nicht. Hinten im Kostenfestsetzungsbeschluss gibt es eine Berechnung der Rechtsanwaltskosten. Ich gehe nicht davon aus, dass dort sowohl die Kosten des Klägers als auch die des Beklagten aufgeführt sind.
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Ah ja du hast recht der Kläger hat keinen KFA gestellt. Das erklärt alles. Vielen dank.