Hallo Ihr Lieben,
Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe in einer ZV-Sache.
Ich schildere Euch erstmal um was es geht. Ich habe in für unseren Mandanten einen PfÜb beantragt die dann auch ohne Monierung durchgegangen ist + ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, weil bis heute kein Cent gezahlt wurde, obwohl wir einen Vergleich geschlossen hatten mit der Gegenseite. Meine Frage ist dazu wie ich eine Vorschussrechnung erstellen kann mit welchen Gebühren?
Ich habe die 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 genommen wegen des ZVs + die Zustellkosten (Gerichtsvollzieherkosten ect.) aufgelistet. Aber in meinem PfüB habe ich doch schon mal die 0,3 Verfahrensgebühren abgerechnet. Meine Frage ist reche ich es in meiner Vorschussrechnung doppelt ab? oder auch nur einmal?? Check ich gerade irgendwie nicht, weil mich mein Chef durcheinander gebracht hat und meinte wird zweimal abgerechnet ??
Bräuchte dringend eine Antwort von Euch wäre super Lieb.
Vielen Dank im Voraus meine Lieben
Zwangsvollstreckungsauftrag/PfüB
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- Foreno-Inventar
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Hallo,
Du rechnest die 0,3 Gebühr nur einmal ab.
Gruß
Hühnerhaufen
Du rechnest die 0,3 Gebühr nur einmal ab.
Gruß
Hühnerhaufen
- Anahid
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Die Kosten eine VZV gehen in den Kosten eines PfÜB auf. Entsprechend ist für beide Maßnahmen insgesamt nur eine 0,3 nach 3309 abzurechnen.
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