Gebührenberechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rehlein87

#1

23.03.2016, 08:30

Guten Morgen ihr Lieben,

wer von euch arbeitet mit dem Anwaltsprogramm DATEV pro? Ich habe nämlich folgendes Problem: Ich habe eine Vollstreckungsandrohung gemacht; Streitwert: 100,00 EUR aus Vergleich ohne Zinsen. Laut RVG-Rechner beträgt eine 0,3 Gebühr nach 3309 VV EUR 16,20. Das Forderungskonto wirft jedoch nach Durchführung der ZV-Maßnahme eine Gebühr von EUR 18,00 aus. Ich verstehe grad nicht so recht, warum das so ist. Oder kann es sein, dass das Programm das manchmal falsch berechnet? Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

LG
Sonnenkind
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#2

23.03.2016, 08:58

Hallo Rehlein,
da ich heute nicht in der Arbeit bin, kann ich leider nicht in meiner Kostentabelle nachschauen. Da gibt es aber was mit einem Mindestwert. Es steht zwar 13,50 bei einer 0,3 Gebühr GW bis 500,00 Euro drin, aber ich meine, diese beträgt dann 15,00 Euro. Mit auslagenpauschale würdest du dann auf deine 18,00 Euro kommen.
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#3

23.03.2016, 09:00

Keine Ahnung, was Du da für einen RVG-Rechner hast. Nach der Gebührentabelle beträgt die Gebühr 15,00 € (ist übrigens die Mindestgebühr überhaupt) + PTA 3,00 € = 18,00 €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rehlein87

#4

23.03.2016, 09:02

Ja das mit den 15,00 Euro weiß ich ja auch. Ach irgendwie stehe ich mit diesem Programm sowieso auf Kriegsfuß. Dann gebe ich den Betrag eben manuell ein.
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#5

23.03.2016, 09:04

Wie manuell? Das Forderungskonto ist doch mit 18,00 € richtig gebucht, wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. :kopfkratz
Zuletzt geändert von Anahid am 23.03.2016, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Sonnenkind
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#6

23.03.2016, 09:07

Anahid hat geschrieben:Wie manuell? Das Forderungskonto ist doch mit 18,00 € richtig gebucht, wenn der Manant vorsteuerabzugsberechtigt ist. :kopfkratz
Zustimm; passt doch alles. Mindestgebühr 15,00 Euro zzgl Postpauschale bei vorsteuerabzugsberechtigung. Da muss nix geändert werden.
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#7

23.03.2016, 09:16

:zustimm

Die Mindestgebühr beträgt 15,00 EUR (eigentlich wären 0,3 der vollen Gebühr nur 13,50 EUR) plus 3,00 EUR Auslagen macht 18,00 EUR plus 3,42 EUR USt. ergibt 21,42 EUR.
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Rehlein87

#8

23.03.2016, 10:10

Ja dankeschön, aber inzwischen habe ich den Fehler gefunden. :wink2
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