Hallo .
Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen. Nun stellt sich die Frage, ob nur die Verfahrensgebühr oder auch eine Terminsgebühr anfällt.
Folgender Sachverhalt:
Wir reichten Klage i. H. v. 10.014,94 € ein. Ein schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet. Gegenseite erwiderte fristgerecht. Kurz darauf zahlte die Gegenseite die komplette Klageforderung zzgl. Verzugszinsen. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt. Es erging ein Beschluss bzgl. der Kosten des Rechtsstreits wie folgt:
1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
2. Der Streitwert wird auf bis zu 10.014,94 € festgesetzt.
Dies wurde seitens des Einzelrichters ohne mdl. Verhandlung gemäß § 128 Abs. 3 ZPO beschlossen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 a Abs. 1 ZPO.
Nach meinen bisherigen Recherchen dürfte die Terminsgebühr nicht anfallen. Ist das richtig oder gibt es ggf. eine Sonderregelung in diesem Fall.
Liebe Grüße
Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren
- Adora Belle
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Richtig so.
- Langstrumpf
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Ich hänge mich hier mal ran:
Wir haben vor dem Landgericht ein Verfahren, in welchem das schriftliche Vorverfahren geführte wurde. Es wurde auch ein GT angeordnet, der fand dann allerdings nicht statt, weil die Klägerin schwer erkrankte. Die Klägerin verstarb sodann und der Erbe hat schließlich die Klage zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Wir vertreten im Übrigen die Beklagte. Ich würde jetzt den KfA stellen wollen, mein Chef möchte gern die Terminsgebühr, ich denke aber, die ist nicht entstanden. Wer hat jetzt Recht von uns beiden? Ähm ich denke ja, dass ich Recht habe, das wird er nicht gerne hören wollen.
Wir haben vor dem Landgericht ein Verfahren, in welchem das schriftliche Vorverfahren geführte wurde. Es wurde auch ein GT angeordnet, der fand dann allerdings nicht statt, weil die Klägerin schwer erkrankte. Die Klägerin verstarb sodann und der Erbe hat schließlich die Klage zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Wir vertreten im Übrigen die Beklagte. Ich würde jetzt den KfA stellen wollen, mein Chef möchte gern die Terminsgebühr, ich denke aber, die ist nicht entstanden. Wer hat jetzt Recht von uns beiden? Ähm ich denke ja, dass ich Recht habe, das wird er nicht gerne hören wollen.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen.
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Ich danke dir Husky.
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- paralegal6
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ich hänge mich hier auch mal ran. Es geht um TG im schriftlichen Verfahren, Ende durch Urteil aber ohne Termin
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/zivil ... ren-f22621
kein Vorverfahren (kein Anerkenntnis und kein Vergleich), gibt es TG, komplett oder reduziert? LG
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kein Vorverfahren (kein Anerkenntnis und kein Vergleich), gibt es TG, komplett oder reduziert? LG