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Abrechnung Familiensache

Verfasst: 03.02.2016, 09:16
von BärbelBW
Hallo,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Hab ein Familienverfahren ES mit Folgesachen abzurechnen. Wir wurden bei Kindes- und Trennungsunterhalt außergerichtlich tätig, und im Verfahren wurde KU und TU mitverglichen.
Wie rechne ich jetzt die entstandene Geschäftsgebühr an? Es ist keine Verfahrensgebühr entstanden nur der Vergleichsmehrwert in dieser Angelegenheit.
Danke für eure Hilfe.

LG Bärbel

Re: Abrechnung Familiensache

Verfasst: 03.02.2016, 09:21
von Muschel
Bei einem Mehrvergleich steht dir doch eine VG i.H.v. 0,8 zu (aus dem SW der mitverglichenene Sachen) sowie eine 1,5 EG.
Mit wem willst du denn abrechnen? Mdt oder Staatskasse? Bei der Abrechnung ggü. der Staatskasse hat die Geschäftsgebühr nichts zu suchen. Dafür erhälst du ja die 0,8 Verfahrensgebühr.

Re: Abrechnung Familiensache

Verfasst: 03.02.2016, 11:13
von BärbelBW
Ich will gegenüber dem Mandanten abrechnen. Er hatte keine VKH. Ja die 0,8 VG habe ich berechnet, weiß jetzt aber nicht was ich da anrechnen muss.

Re: Abrechnung Familiensache

Verfasst: 03.02.2016, 11:48
von Liesel
Es erfolgt die Anrechnung der hälftigen GeschG auf die 3101.

Re: Abrechnung Familiensache

Verfasst: 01.12.2017, 10:12
von Lori79
Hallo Zusammen,
irgendwie stehe ich gerade aufm Schlauch: wenn das Gericht die Verfahrenswerte festsetzt dann sind diese doch auch die außergerichtlichen Verfahrenswerte oder?
Wir haben einen mandanten außgerichtlich in Ehesache, Güterrecht, nachehelicher UH außergerichtlich vertreten.
Folgendes: Beratung Scheidung, nachehelicher UH: Schriftverkehr mit dem gg. RA, Güterrecht: SV beauftragt wegen Wertermittlung des Hauses (380.000 €) sowie Gegner hat uns außgerichtlich zur Auskunft aufgefordert und auch Zugewinn dann geltend gemacht außergerichtlich.
Was soll ich hier für einen Streitwert nehmen?
Das Gericht hat für GÜ nur 67.000,00 € festgesetzt.
Dann waren alle Verfahren anhängig. (Verbund). Wir haben die außergerichtliche Tätigkeit nach einem anderem Streitwert abgerechnet als das Gericht das jetzt festgesetzt hat (100.000,00 € + Auskunft GÜ 5.000,00)
Wenn ich die vom Gericht festgesetzten werte nehme komme ich insgesamt auf 95.000,00 €.
kann ich alle Streitwerte zusammenrechnen dann eine Gebühr nach 2300 und dann das gerichtliche Verfahren 3100 und die 2300 anrechnen?
Könnt Ihr Bitte weiter helfen
Danke

Re: Abrechnung Familiensache

Verfasst: 07.12.2017, 12:43
von Lori79
Hallo Zusammen,
kann mir jemand bei meiner obigen Frage weiter helfen?
Wir waren außergerichtlich - Familiensache - tätig.
Dann gerichtliches Verfahren Verbund. Meine Chefin sagt, ich soll die außergerichtliche Tätigkeit gesondert abrechnen, h. d. die Streitwerte nicht zusammenrechnen, aber die Streitwerte aus dem festgesetzem nehmen. Dann weiß ich aber gar nicht wie ich die Anrechnung machen soll.
Danke

Re: Abrechnung Familiensache

Verfasst: 08.12.2017, 12:47
von Lori79
Hallo Zusammen,
habe folgendes Rechnung jetzt gemacht:
Ehesache 8.600 €
Versorgungsausgleich 5.100,00 €
Güterrecht 67.000.,00 €
nachehelicher Unterhalt 14.600,00 €
Gesamt: 95.437,00 € Streitwert

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 RVG,
Nr. 3100 VV RVG (Wert: 95.437,00
EUR) 1.953,90 EUR
gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen
- 0,75 aus 67.000,00 € -999,75 EUR (eine 1,6 Geschäftsgebühr, da Teilnahme am Ortstermin)
-0,65 aus 14652,00 € -422,50 EUR
Zwischensumme: 531,65
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 551,65 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 104,81 EUR
Rechnungsbetrag 656,46 EUR
abzgl. bereits gezahlter: 887,03 €
Guthaben: 230,57 €
Ich habe alle Verfahren außergerichtlich nachdem festgesetzten Streitwert abgerechnet und dann auf das gerichtliche Verfahren angerechnet. ich hatte zuerste auch Ehescheidung und VA außergerichtlich abgerechnet. Aber ich glaube dass das nicht angefallen ist. Meine Chefin hat zwar die gegenseite angeschrieben und mitgeteilt, dass unser Mandant die Scheidung einreichen wird und hat das Trennungsdatum mitgeteilt, sie hat auch den VA ausgerechnet. Aber all das löst ja keine Geschäftsgebühr aus. Was meint Ihr zu der Rechnung ?
Danke
VA + Ehesache wurde mit meiner Chefin besprochen, vor Einreichung des Antrages