Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der InsO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

28.01.2016, 16:15

Hi =)

Es geht um eine Abrechnung:

Gerichtliches Räumungsverfahren mit VU im schriftlichen Vorverfahren mit Kfb.

Darauf hin wurde eine Kontopfändung gemacht, die als ruhend erklärt wurde, da nun eine Teilzahlungsvereinbarung geschlossen wurde.
Diese Vereinbarung wurde hinfällig, da Schuldner nur ein paar Raten gezahlt hat. Die Pfändung lebte wieder auf, wurde wieder als ruhend erklärt, neue TZV geschlossen.
Auch diese wurde hinfällig nach nur einer gezahlten Rate.
Kurze Zeit später meldete sich eine Organisation, die einen Einigungsversuch startete. Diesem wurde von hier aus zugestimmt.
Wie rechne ich das ab???

Gerichtliches Verfahren:


3100
3105
P.u.T.
Ust

PfüB


3109
P.u.T
Ust

TZV zum Ersten


1000 (20 % der Hauptforderung)
P.u.T

TZV zum Zweiten


1000 (20 % der Hauptforderung)
P.u.T

Einigung mit einer Einmalzahlung


1000 über angemeldeten Betrag
PuT
Ust


oder entsteht hier noch was anderes???

Danke schon einmal im Voraus =)
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