KFA, PKH und vorger. RA-Gebühren
Verfasst: 01.12.2015, 09:33
Wir waren vorgerichtlich tätig und haben dann Klage mit PKH-Antrag eingereicht. Dieser wurde auch genehmigt ohne Ratenzahlung. Durch Vergleich wurde entschieden, dass der Beklagte die vorgerichtlichen RA-Gebühren zahlt, sowie 70 % der KOsten des Rechtsstreits.
Ich mache ja nun einen normalen PKH-Antrag erstmal, oder? Wie sieht das dann mit den vorgerichtlichen RA-Gebühren aus? Diese wurden noch nicht bezahlt.
Streitwert ist übrigens 5.000 €, falls das relevant sein sollte.
Ich mache ja nun einen normalen PKH-Antrag erstmal, oder? Wie sieht das dann mit den vorgerichtlichen RA-Gebühren aus? Diese wurden noch nicht bezahlt.
Streitwert ist übrigens 5.000 €, falls das relevant sein sollte.