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Gegenstandswert Volljährigenunterhalt

Verfasst: 27.11.2015, 17:33
von nicogast
Hallo, ich bin mir unsicher bei einer Abrechnung. Welchen Gegenstandswert kann ich außergerichtlich bei der Berechnung von Volljährigenunterhalt ansetzen? Wir vertreten ein geschiedenes Elternteil gegen das volljährige Kind. Den Gesamtunterhaltsbetrag für beide Elternteile oder nur den auf unser Mandat entfallenden gequotelten Anteil? :kopfkratz

Re: Gegenstandswert Volljährigenunterhalt

Verfasst: 28.11.2015, 21:50
von sansibar
Wenn es zunächst einen Forderungsbetrag gab, würde ich den als Jahresbetrag zu Grunde legen, wenn es rein um die Ermittlung ging, den auf euren Mandanten entfallenden Jahresbetrag.

Re: Gegenstandswert Volljährigenunterhalt

Verfasst: 30.11.2015, 16:29
von nicogast
Danke - es gab nämlich keinen Forderungsbetrag. Ich weiß ja jetzt noch nicht die endgültige Quotelung, da die Auskünfte des anderen Elternteils nicht vollständig erteilt sind. So kann ich schlecht rechnen und hatte gehofft, einfach den Gesamtanspruch des Kindes zugrunde legen zu können.