Vorläufiges Zahlungsverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Geniesserin
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#11

27.11.2015, 10:17

pirlanta hat geschrieben:Wie lange habe ich Zeit 1 Monat oder? um den Pfüb zu stellen?
§ 845 II ZPO
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pirlanta
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#12

27.11.2015, 10:19

Welches Gericht in Duisburg ist denn das Vollstreckungsgericht habt Ihr eine Adresse für mich?
pirlanta
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#13

27.11.2015, 10:24

und den Drittschuldner nehme ich die Bank aus Berlin oder auch wenn er den Sitz in Duisburg hat srry so viele Fragen ich weiss :/
Maddien
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#14

27.11.2015, 10:28

pirlanta hat geschrieben:Welches Gericht in Duisburg ist denn das Vollstreckungsgericht habt Ihr eine Adresse für mich?
:panik
läuft...
:huch
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#15

27.11.2015, 10:31

pirlanta hat geschrieben:Welches Gericht in Duisburg ist denn das Vollstreckungsgericht habt Ihr eine Adresse für mich?
:schock

Es gibt nur ein Amtsgericht in Duisburg.
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#16

27.11.2015, 10:32

pirlanta hat geschrieben:und den Drittschuldner nehme ich die Bank aus Berlin oder auch wenn er den Sitz in Duisburg hat srry so viele Fragen ich weiss :/
Du musst doch die Bankverbindung kennen. Wo hast du denn das VZV zustellen lassen?
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#17

27.11.2015, 10:42

Ich habe die Kontopfändungsabteilung in Berlin einfach genommen haha aber gerade sehe ich die haben zwei Geschäftsstellen ich nehme einfach das was ich vorher bei der VZV genommen habe :) ich danke Dir herzlich. Jep habe auch das Amtsgericht in Dusiburg genommen vielen lieben Dank
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#18

27.11.2015, 11:06

Wenn eine eigene Pfändungsabteilung existiert, solltest du diese auch nehmen.
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