Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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noto-fee
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#1
26.11.2015, 15:47
Hallo zusammen,
wir sollen eine Klage beim Landwirtschaftsgericht einreichen. Jetzt fragen wir uns, ob wir in den Klägeanträge auch die außergerichtlichen Kosten mit reinnehmen können/dürfen.
Beim Familiengericht geht das ja auch nicht.
Liebe Grüße,
noto-fee
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Maddien
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#2
26.11.2015, 16:00
mW ist es in Landwirtschaftssachen kein Problem, die vorgerichtlichen Kosten aufzunehmen
läuft...