Erteilung und Berichtigung Arbeitszeugnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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fawkes
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#1

25.11.2015, 11:59

Hallo alle :huepf

Folgender Sachverhalt:

Unser Mandat hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt und daraufhin einige Zahlungen sowie auch das Arbeitszeugnis nicht erhalten. Das haben wir dann außergerichtlich geltend gemacht und eine Geschäftsgebühr abgerechnet. Das Zeugnis hatte ich beim Streitwert schon berücksichtigt.

Der Mandat bat dann um Prüfung des Zeugnisses, weil er damit nicht zufrieden war. Das hat meine Chefin dann auch gemacht, es berichtigt und die Gegenseite um Berichtigung gebeten. Hierfür hatten wir bei der RSV eine neue Deckungsanfrage gestellt und auch eine Zusage bekommen.

Daher habe ich dann nochmal eine Geschäftsgebühr nach dem Wert des Zeugnisses abgerechnet.

Nun möchte die RSV unsere zweite Rechnung aber doch nicht bezahlten, weil sie meint Erteilung und Berichtigung sind gebührenrechtlich eine Sache, Beschluss steht auch dabei.

Find ich jetzt auch irgendwie logisch, aber meine Chefin möchte die Prüfung natürlich trotzdem bezahlt haben :mrgreen: Weiss dazu noch jemand was oder haben wir Pech gehabt?

Kann sich die RSV das nicht vor der Zusage genauer angucken :roll:

:thx
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Anahid
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#2

25.11.2015, 12:11

fawkes hat geschrieben:Kann sich die RSV das nicht vor der Zusage genauer angucken :roll:
Ihr erwartet von der RSV was Ihr selbst nicht schafft? :kopfkratz

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 87747.html
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