Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

25.11.2015, 08:47

Hallo :wink2

Ich habe eine Sache auf dem Tisch mit folgendem Sachverhalt: Es ging um eine Forderung der Gegenseite in Höhe von 484,90 €. Nachdem mein Chef Schriftverkehr geführt hatte, kam keine Reaktion mehr und wir haben mit der Mandantschaft die außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet. Einige Zeit später kam dann ein Schreiben der Gegenseite mit der Zahlungsaufforderung. Wir haben uns dann verglichen. Und zwar auf 100,00 €, die unser Mandant auch schon gezahlt hat. Jetzt möchte ich nochmal nachträglich abrechnen.

Welchen Wert hat die Einigungsgebühr? 100,00 €? Oder 484,90 €?
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Anahid
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#2

25.11.2015, 08:51

Der Wert der EG richtet sich immer nach dem, was erledigt wurde, nicht nach dem Vergleichsbetrag. Also 484,90 €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Svengie
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#3

25.11.2015, 10:40

Danke :wink1
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