Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren????

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Spiderman
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#1

24.11.2015, 15:31

Hallo Liebe Leser,

ich habe ein Problem bei der Prüfung eines KFA's der Gegenseite. Die hat nämlich neben den normalen Gebühren im streitigen Verfahren 3100, 3104 VV RVG beantragt, die selben Gebühren (3100 und 3104) im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens gegen uns festzusetzen. Die Verfahrensgebühr 3100 und die Terminsgebühr 3104 stehen jeweils zwei Mal im KFA.

Was sagt ihr dazu?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Maddien
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#2

24.11.2015, 15:36

Ich sage: Guck mal in Vorbemerkung 3 (5) RVG
läuft...
:huch
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Spiderman
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#3

24.11.2015, 15:38

Wenn die Verfahrensgebühr angerechnet werden muss, gilt das dann nicht auch für die Terminsgebühr?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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#4

24.11.2015, 15:40

Mangels entsprechender Vorschrift: Nein.

Hat wohl ein bisschen damit zu tun, dass der Streitgegenstand in Beweisverfahren und Hauptsache meist identisch ist, während die Termine tatsächlich "doppelt" anfallen und im Beweisverfahren meist vor Ort o.ä. stattfinden
läuft...
:huch
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#5

24.11.2015, 15:45

:thx :thx :thx
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